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Frage und Antwort

«Dürfen Kinder selber wählen, bei wem sie wohnen wollen?»

Text:
  • Tinka Lazarevic
Ausgabe:
25/08

Frage: Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Jetzt streiten wir uns um das Sorgerecht für unsere beiden Kinder, fünf und neun Jahre alt. Ich habe gehört, dass die Kinder selber entscheiden können, zu welchem Elternteil sie wollen. Stimmt das?

Nein, Kinder können zwar mitreden, aber den Entscheid fällt der Richter. Im Zivilgesetzbuch steht lediglich, dass Kinder persönlich angehört werden sollen, wenn sich die Eltern scheiden lassen. Der Richter kann die Kinder selber anhören oder eine sachverständige Person, zum Beispiel eine Kinderpsychologin, damit beauftragen.

Lange Zeit war unklar, ab welchem Alter eine solche Anhörung erfolgen soll. Kürzlich hat das Bundesgericht diese Frage beantwortet: Kinder sind ab sechs Jahren anzuhören, unter gewissen Umständen sogar noch früher.

Natürlich kann ein Kind nicht zu einem solchen Gespräch gezwungen werden, falls es nicht will. Es geht aber darum, den Kindern eine Gelegenheit zu bieten, ihre Sicht der Dinge, ihre Sorgen und Ängste vor dem Gericht einzubringen. Je älter und reifer ein Kind ist, umso eher kann der Richter seine Wünsche berücksichtigen.

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© Beobachter Ausgabe 25 vom 11. Dez 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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