Frage und Antwort
«Kinderalimente - wofür muss ich sie brauchen?»
Frage: Muss ich meinen Kindern von den Alimenten ein Velo kaufen, nur weil ihr Vater an einem seiner Wochenenden eine Velotour mit ihnen machen will?

(Bild: Jupiterimages)
Ja. Ein Fahrrad gehört zur Grundausstattung eines Kindes - je nachdem ist es halt nur ein bescheidenes oder gebrauchtes. Zum Unterhalt des Kindes gehört alles, was für seine Entwicklung nötig ist. Damit sind existentielle Grundbedürfnisse gemeint - aber je nach Verhältnissen auch verfeinernde Komponenten: Beiträge an kulturelle und sportliche Betätigungen, Kauf oder Miete von Musikinstrumenten und Ausrüstungsgegenständen wie Velos sowie altersgerechtes Taschengeld.
Die Unterhaltszahlungen sind zum Verbrauch und nicht zur Vermögensbildung bestimmt. Allerdings dürfen Sorgeberechtigte - sofern überhaupt möglich - Rückstellungen für unvorhergesehene Bedürfnisse, für grössere Anschaffungen oder für die Ausbildung des Kindes machen.
Will der Vater mit den Kindern eine Velotour unternehmen, müssen Sie den Kindern das Velo mitgeben. Falls der Transport der Fahrräder etwas kostet, muss dies der Vater berappen.
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2008 - Alle Rechte vorbehalten

