Wer darf denn nun Heiligabend und Weihnachten mit den Kindern verbringen? Diese Frage hören wir derzeit oft im Beratungszentrum des Beobachters – geschiedene und getrennt lebende Eltern stellen sie uns.

Weihnachten in Trennungs- und Patchworkfamilien sind eine echte Herausforderung – vor allem, wenn die Eltern schon das Jahr über kaum miteinander reden mögen. Dabei wünschen sich die Kinder meist nichts sehnlicher, als mit beiden Elternteilen gemeinsam zu feiern.

Dolores Aeberli* und ihr Exmann Robert etwa haben das im Jahr nach der Scheidung versucht. «Einmal und nie wieder», erinnert sich die 40-Jährige. Schwierig war es nicht in erster Linie für sie oder den Ex, sondern für ihren neuen Partner, der selber keine Kinder hat. «Er kam sich den ganzen Abend vor wie das fünfte Rad am Wagen. Und auch ich war die ganze Zeit wie auf Nadeln.»

Beim Essen redeten nur die Kinder, taten, als sei alles wie früher. Der neue Partner ging noch vor dem Dessert.

Sie feierten in der ehemals ehelichen Wohnung, in der Mutter und Kinder nach der Scheidung geblieben waren. Und zwar so, wie sie es immer getan hatten: Erst Besuch der Kinderweihnachtsmesse, dann Bescherung zu Hause unter dem Weihnachtsbaum und ein Fondue chinoise.

Doch schon in der Kirche fühlte sich Aeberlis neuer Partner von allen Seiten beobachtet. Zu Hause dann waren für die Buben nur noch die Geschenke des Vaters interessant – ein Lego-Flugzeug und eine Autorennbahn. Sie belagerten ihn den ganzen Abend: Hier musste er etwas anschauen mit ihnen, dort etwas für sie zusammenbauen; und er tat all das ausgiebig.

Aeberlis Partner sass verloren und gelangweilt herum. Auch beim Essen redeten eigentlich nur die Kinder, taten, als sei alles wie früher – der neue Partner ging schliesslich noch vor dem Dessert. «Wir hatten danach unsere erste ernsthafte Krise», sagt Dolores Aeberli.

Nicht umsonst raten auch Fachleute, die Feiertage getrennt zu verbringen (siehe «Weihnachten im Patchwork»). In vielen Scheidungskonventionen wird denn auch vereinbart oder von den Gerichten im Streitfall bestimmt, dass die Eltern Heiligabend und Weihnachten oder Weihnachten und Neujahr unter sich aufteilen und jedes Jahr abwechseln.

Man kann es auch positiv sehen

Vielleicht wird beim einen Elternteil – allenfalls mit den Grosseltern und/oder mit dem neuen Partner – traditionell weiterhin so gefeiert wie bis anhin, beim andern Elternteil wird neu vielleicht nach Tradition des neuen Partners und seiner Kinder gefeiert. Kinder können sich problemlos auf zwei Feiern einstellen.

Wichtig ist einfach, dass das Kind das Fest bei jedem Elternteil geniessen darf. Und welche Kinder haben schon das Glück, mehrmals Weihnachten feiern zu können?

*Name geändert

Weihnachten im Patchwork: Das raten Fachleute

  • Verbringen Sie die Feiertage getrennt – trotz Bitten der Kinder. Denn sonst sind oft alle mit der Situation überfordert. Oder die Kinder machen sich gar falsche Hoffnungen darüber, dass eine Versöhnung der Eltern möglich sei.

  • Wichtig ist – gerade wenn die Kinder zur Weihnachtszeit besonders traurig sind, dass ihre Familie auseinandergebrochen ist –, dass beide Elternteile offen mit ihnen über ihre Gefühle sprechen und sich wirklich Zeit nehmen.

  • Sprechen Sie sich frühzeitig ab. Die Feiertage mit allen Angehörigen zu koordinieren ist eine Herausforderung: Wer ist wann bei wem? Wer bringt wen wohin? Zeigen Sie dabei etwas guten Willen gegenüber der Expartnerin/dem Expartner – den Kindern zuliebe.

  • Wenn das Kind beim einen Elternteil ist, darf ihm der andere auf keinen Fall das Gefühl vermitteln, er sei traurig, weil das Kind zu diesem besonderen Anlass woanders ist.

  • Wer die Kinder abgibt, sollte sich unbedingt rechtzeitig überlegen, wo und mit wem er Weihnachten verbringt.

  • Man darf dem Expartner/der Expartnerin selbstverständlich keine Vorschriften darüber machen, wie und wo er/sie mit den Kindern Weihnachten feiert.

  • Die Eltern sollten sich keinesfalls konkurrenzieren mit den Geschenken und diese vorgängig miteinander absprechen.