Scheidung
Wie wird das Besuchsrecht geregelt?
Frage: Wir wollen uns scheiden lassen. Meine Frau kriegt das alleinige Sorgerecht für unsere Kinder, neun und zwölf Jahre alt. Wie oft darf ich meine Kinder zu mir nehmen?
Grundsätzlich können Sie und Ihre Frau selber entscheiden, wie Sie die Betreuung der Kinder gestalten wollen, und die Regelung dem Gericht zur Genehmigung vorlegen. Sie können zum Beispiel festlegen, dass die Kinder jedes Wochenende bei Ihnen verbringen und mittwochs zum Abendessen kommen.
Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, legen die Gerichte eine minimale «Konfliktregelung» fest. Je nach Kanton und Gericht ist der Umfang recht unterschiedlich. Für schulpflichtige Kinder ist jedes zweite Wochenende üblich, allenfalls bereits ab Freitagabend, sowie alternierend gewisse Feiertage. Dazu kommt noch ein Ferienbesuchsrecht von zwei bis vier Wochen im Jahr. Bei Kindern ab 14 Jahren wird auf eine feste Regelung meist verzichtet und die Entscheidung dem Vater und dem Kind überlassen. Dies entspricht den Bedürfnissen der Beteiligten oft besser.
Besuchsrecht: die Regeln
Bei den häufigsten Streitpunkten zwischen geschiedenen Eltern gelten grundsätzlich folgende Regeln.
- Das Holen und Bringen des Kindes gehört zu den Pflichten des besuchsberechtigten Elternteils.
- Die mit dem Besuchsrecht verbundenen Kosten hat der Besuchsberechtigte zu bezahlen.
- Fallen einzelne Besuchstage aus, sind sie nachzuholen, wenn der Inhaber des Sorgerechts das Ausfallen zu vertreten hat.
- Der Besuchsberechtigte ist frei in seiner Entscheidung, wo und wie er an den Besuchstagen seine Zeit mit dem Kind verbringen will.
- Alimentenprobleme und Besuchsrecht sind strikt voneinander zu trennen. Unterhaltszahlungen dürfen deshalb nicht eingestellt werden, wenn das Besuchsrecht verweigert wird.
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© Beobachter Ausgabe 19 vom 13. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten




Scheidung
Alimente, Anwälte, Anlagen: rechtliche Fragen rund um die Auflösung der Ehe.