Scheidung
Darf ich seine Briefe öffnen?
Frage: Ich vermute, dass mich mein Mann schlecht über seine Finanzen informiert. Nun möchte ich mich auf die Scheidung vorbereiten. Darf ich seine Post öffnen, speziell die Briefe von seiner Bank?
Nein. Als Gattin haben Sie zwar einen Informationsanspruch über Einkommen, Vermögen und Schulden Ihres Ehemannes, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Scheidung, sondern auch sonst während der gesamten Ehedauer. Doch die an Ihren Ehemann adressierte Post dürfen Sie ohne sein Einverständnis nicht öffnen. Sie würden sich einer Verletzung des Schriftgeheimnisses schuldig machen. Artikel 179 des Strafgesetzbuches droht dafür die Bestrafung mit einer Busse an. Ihr Mann könnte innert drei Monaten ab Kenntnis Ihrer Tat Strafantrag bei der Polizei oder der Untersuchungsbehörde stellen.
Deshalb: Weigert sich Ihr Ehemann, Ihnen vollständig Auskunft über seine finanzielle Situation zu erteilen, so müssen Sie die Auskunft korrekterweise im Rahmen eines Eheschutzbegehrens über das Gericht einholen. In der Regel ist der Beizug eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin für ein solches Verfahren nicht notwendig.
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© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten




