«Bitte erschrecken Sie nicht», sagt Stefan Gisler*, während er in seiner Tasche kramt. Wieder und wieder verschwinden seine Hände darin und bringen immer neue Sichtmäppchen mit immer neuen Papieren zum Vorschein. Am Ende türmt sich ein Stapel aus Stellungnahmen, Klagen, Anträgen und Beschwerden auf dem Tisch. «Das ist nur ein kleiner Teil», erklärt der 45-Jährige vielsagend.

Irgendwie kann er seine Situation selber nicht begreifen. Eigentlich hatten er und seine frühere Lebensgefährtin an alles gedacht, als 2005 die gemeinsame Tochter zur Welt kam. Das Paar hatte eine von der Vormundschaftsbehörde genehmigte Vereinbarung unterzeichnet. Man wolle das Sorgerecht gemeinsam ausüben, hiess es darin, und im Fall einer Trennung sollte die Obhut zur Mutter übergehen. Das Sorgerecht würden die Unverheirateten sich aber weiterhin teilen. Das Kind sollte von Vater und Mutter gleichermassen betreut werden, und zwar anteilmässig so, wie es die jeweiligen Lebensverhältnisse zulassen.

Da Gisler selbständiger Unternehmer ist, kann er sich die Arbeitszeit frei einteilen. «Anfangs, als wir noch zusammen waren, teilten wir die Betreuungszeit für unsere Tochter gleichmässig unter uns auf», erzählt er. Nach der Trennung im Jahr 2006 änderte sich dies schlagartig. «Meine Ex hat unsere Tochter kurzerhand annektiert und sie drei Tage pro Woche, während sie arbeitete, gegen meinen Willen bei ständig wechselnden Drittpersonen untergebracht», so Gisler. «Sie sagte, Kinderbelange gingen mich nun nichts mehr an.» Seither sieht Stefan Gisler seine Tochter nur noch jedes zweite Wochenende und darf pro Jahr vier Wochen Ferien mit ihr verbringen – nicht mehr als die meisten anderen Väter ohne gemeinsames Sorgerecht.

Dabei möchte Gisler seine Tochter mindestens an jenen Tagen betreuen, an denen die Mutter arbeitet. Doch er beisst überall auf Granit; mit praktisch all seinen Anträgen und Beschwerden ist er gescheitert. Der Tenor von Vormundschaftsbehörden und Richter: Man unternehme nichts gegen den Willen der Mutter.

Selbst ein psychologisches Gutachten, das Stefan Gisler eine gute Beziehung zur Tochter bescheinigte und zum Schluss kam, dem Vater seien grosszügigere Betreuungs- und Ferienanteile zuzugestehen, änderte daran nichts. «Die Behörden unterstellen mir, ich sei schuld am ständigen Streit und würde durch meine Klagen und Beschwerden den Konflikt schüren.»

Die tatsächlichen Lebensverhältnisse von Gisler und der Mutter, die gemäss der damaligen Sorgerechtsvereinbarung die Richtschnur sein sollten, werden nicht berücksichtigt. In ihren bisherigen Entscheiden beriefen sich die Richter auf eine Notregel, die das ehemalige Paar in der Trennungsvereinbarung ebenfalls unterzeichnet hatte. Demnach sollte der Vater im Konfliktfall sein Kind wenigstens jedes zweite Wochenende und für vier Ferienwochen zu sich nehmen dürfen. «Jetzt verstecken sich die Behörden einfach hinter dieser Regel, weil ja ein Konflikt vorliege. Es scheint keinen zu interessieren, wie es einem Kind geht, das seinen Vater plötzlich nur noch selten sieht und statt von ihm von sechs oder sieben verschiedenen Personen pro Woche betreut wird», klagt Gisler. Es sei schon vorgekommen, dass er wildfremden Menschen begegnet sei, die mit seiner Tochter an der Hand durchs Dorf spazierten.

Der Zürcher Anwalt Linus Cantieni, ein Spezialist für Familienrecht, findet solche Fälle stossend. Wirklich erstaunt ist er aber nicht. Die Geschichte verdeutliche, dass Richter und Behörden vielfach noch in alten Mustern denken würden. «Das Kindeswohl ist oft eine reine Floskel. Sobald die Eltern streiten, verfügen viele Verantwortliche einfach ein minimales Besuchsrecht, und zwar unabhängig davon, wie die Betreuung vor der Trennung aufgeteilt war.» Cantieni befürwortet die gemeinsame elterliche Sorge, die künftig automatisch bei jeder Trennung oder Scheidung gelten soll (siehe «Das gemeinsame Sorgerecht: Ausnahme wird zum Normalfall»). Doch er warnt vor allzu grossen Hoffnungen: «Das gemeinsame Sorgerecht ist kein Wundermittel. Wenn sich ein Elternteil querstellt, hat man rechtlich fast keine Handhabe.»

Der springende Punkt ist, dass das Sorgerecht im Grunde wenig damit zu tun hat, wie oft ein Elternteil sein Kind sieht. Denn letztlich gilt: Wer die Obhut hat, hat das Sagen. «Jener Elternteil, bei dem das Kind mehrheitlich lebt und seinen Lebensmittelpunkt hat, sitzt am längeren Hebel – gemeinsame Sorge hin oder her», sagt Linus Cantieni. Gegen Besuchsrechtsverweigerungen und erpresserisches Verhalten könne auch die geteilte Sorge nichts ausrichten. Dort wird nur geregelt, über welche für das Kind wichtigen Entscheidungen der andere Elternteil informiert und in welche er zwingend einbezogen werden muss. Darunter fallen beispielsweise medizinische Eingriffe, die religiöse Erziehung oder die Berufswahl.

«Als Vater nicht ernst genommen»

Dass nicht einmal das immer so klappt, wie es sollte, zeigt der Fall von Michael Brugger*. Auch er teilt sich das Sorgerecht für die inzwischen siebenjährige Tochter mit deren Mutter. Weil das Mädchen nach der Trennung vor drei Jahren an Krebs erkrankte, konnte Brugger die Mutter im Scheidungsverfahren überzeugen, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Inzwischen macht sich bei ihm aber Resignation breit. «Ich fühle mich als Vater überhaupt nicht ernst genommen. Das gemeinsame Sorgerecht scheint keinen zu kümmern, und ich habe das Gefühl, ich muss um alles kämpfen», erzählt der 38-Jährige. Von den Ärzten, die sich um seine kranke Tochter kümmern, erfahre er jeweils nur das Allernötigste. «Für weitergehende Erklärungen und Einschätzungen muss ich jedes Mal nachhaken. Ich habe auch schon trotz einem vereinbarten Gesprächstermin stundenlang im Spital gewartet, bis sich der Arzt endlich Zeit nahm für mich. Die Mutter war längst über alles informiert.»

Ähnliches gelte für die Schule: «Die Lehrpersonen tauschen sich mit der Mutter aus. Ich als Vater muss mir die Informationen selber holen.» Vom gemeinsamen Sorgerecht spüre er da wenig. «Möglicherweise wäre es noch mühsamer, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte. Doch ich habe mir schon etwas mehr davon erhofft. Zumindest, dass man als Vater anerkannt und nicht einfach aussen vor gelassen wird», sagt er. Hinzu komme, dass die Mutter ihre Machtposition als Obhutsberechtigte immer wieder einsetze, um ihn zu gängeln. «Jedes Mal, wenn ich mit der Tochter in die Ferien fahren will, fehlt im Gepäck die Identitätskarte. Beim letzten Mal musste mein Kind fünf Mal zur Mutter hoch, um die ID zu holen, und kam vier Mal mit leeren Händen und irgendeiner Ausrede zurück. Das ist nicht nur extrem mühsam, sondern auch nicht besonders schön für das Kind», sagt er.

«Das gemeinsame Sorgerecht scheint keinen zu kümmern. Ich muss um alles kämpfen»: Michael Brugger*

Quelle: Dominic Büttner
Ein Kind braucht beides: Vater und Mutter

Michael Bruggers Probleme illustrieren beispielhaft, woran es in vielen strittigen Scheidungsfällen in Wahrheit mangelt: an Konfliktfähigkeit und Kooperation. «Die Kommunikation zwischen mir und meiner Exfrau ist auf ein Minimum reduziert, weil es sonst immer eskaliert», sagt Brugger selber. Für Familienrechtsspezialist Linus Cantieni ist das typisch. Er hat Sorgerechtsregelungen mehrerer Länder miteinander verglichen. Demnach müssen sich die Eltern in manchen Staaten für sehr viele Belange absprechen, während in anderen die obhutsberechtigte Person weitgehend freie Hand hat. Cantienis Analyse ergab: Im ersten Fall ist das Konfliktpotential höher. «Doch mit beiden Strategien löst die gemeinsame elterliche Sorge letztlich keine Probleme, wenn die Eltern nicht fähig sind, zu kooperieren», so der Anwalt. Solche Eltern müssten sich vor Gericht zwar nicht mehr ums Sorgerecht streiten, dafür geht es dann ums Besuchsrecht. «Studien belegen, dass sich die Konflikte einfach verlagern.»

Dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht das Ei des Kolumbus ist, weiss auch Oliver Hunziker. Der Präsident des Vereins verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter (VeV) kämpfte in den letzten Jahren an vorderster Front für die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall. Als Simonetta Sommaruga die Gesetzesrevision letztes Jahr vorübergehend sistieren und mit einer neuen Unterhaltsregelung verknüpfen wollte, riefen Hunziker und seine Mitstreiter dazu auf, der damals frisch gewählten Bundesrätin Pflastersteine ins Bundeshaus zu schicken. Die Aktion war erfolgreich, die Vorlagen wurden wieder voneinander entkoppelt und die Sorgerechtsfrage separat vorangetrieben. Trotzdem sagt Hunziker: «Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ist nicht das Ziel, sondern erst der Anfang. Wir erwarten, dass sich in den Köpfen dadurch endlich etwas ändert und Behörden und Richter langsam einsehen, dass ein Kind beides braucht, Vater und Mutter.»

Doch immerhin schaffe man mit der nun vorbereiteten Lösung gleich lange Spiesse, so Hunziker. Was er meint: Bisher braucht es für das gemeinsame Sorgerecht noch das Einverständnis beider Eltern. «Weil im Zweifelsfall die alleinige Sorge meist der Mutter zugesprochen wird, hat sie heute de facto ein Vetorecht, das sie auch dafür einsetzen kann, um andere Ziele zu erreichen oder sich zu rächen.»

Wenn die gemeinsame elterliche Sorge also die tiefer liegenden Probleme nicht zu lösen vermag – was dann? Welche Instrumente gäbe es, um getrennt lebende Eltern dazu zu bringen, wenigstens in Kinderfragen am gleichen Strick zu ziehen? Könnte eine geteilte Obhut helfen? «Es gibt keine Patentrezepte», sagt Spezialist Linus Cantieni nüchtern. Natürlich wäre es wünschbar, wenn Eltern sich die Betreuung ihrer Kinder automatisch hälftig teilen würden. «Doch das geht an der heutigen Realität vorbei und ist mit Blick auf das Kindswohl auch nicht in allen Fällen sinnvoll», gibt er zu bedenken. Auch seine Recherchen im Ausland hätten keine überzeugenden Lösungen zutage gefördert, die sich abkupfern liessen. Letztlich bleibt es beim frommen Wunsch: «Das Einzige, was sicher funktioniert: wenn Eltern Vernunft walten lassen und ihre Paarkonflikte nicht über die Kinder austragen.»n

*Name geändert

Das gemeinsame Sorgerecht

Die gemeinsame elterliche Sorge soll bei Scheidungen und Trennungen künftig zum Regelfall werden. Der Bundesrat hat im November eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Stimmt das Parlament zu, tritt das neue Gesetz voraussichtlich 2013 in Kraft. Andernfalls oder bei einem Referendum dürften weitere Jahre vergehen.

Ausweitung
Gemäss Vorlage des Bundesrats gilt das gemeinsame Sorgerecht künftig sowohl für verheiratete wie auch für unverheiratete und geschiedene Eltern. Sie sollen grundsätzlich alle wichtigen Fragen rund ums Kind wie Schulwahl oder medizinische Eingriffe gemeinsam entscheiden. Dazu gehört auch ein Wohnortswechsel, sofern sich dieser aufs Besuchsrecht auswirkt (etwa durch längere Anfahrtswege). Alltägliche und dringliche Entscheide fällt derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, dagegen weiterhin allein.

Besuchsrecht
Nicht in die Vorlage aufgenommen wurde ein neuer Strafrechtsartikel für den Fall, dass ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht verweigert. Das ist somit auch künftig keine Straftat. Kinderschutzbehörden und Gerichte können aber wie bisher Bussen aussprechen.

Antrag
Bereits getrennt lebende oder geschiedene Eltern, die heute das Sorgerecht nicht teilen, können die gemeinsame elterliche Sorge zusammen oder einzeln beantragen. Die zuständige Behörde erteilt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Eine Verweigerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Unterhaltsrecht
Getrennt von der Sorgerechtsrevision will die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga auch das Unterhaltsrecht neu regeln. Ein Vorentwurf soll dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen.