Scheidung
Während der RS Alimente bezahlen?
Frage: Mein Sohn lebt bei meiner Exfrau. Laut dem Scheidungsurteil muss ich für ihn bis zum Abschluss der Ausbildung Alimente bezahlen. Im November wird er die RS beginnen. Muss ich während der 18 Wochen weiter bezahlen?
Aufgrund des Scheidungsurteils müssen Sie für Ihren Sohn so lange Alimente bezahlen, bis er seine Ausbildung abgeschlossen hat. Ein Unterbruch der Ausbildung wegen obligatorischen Militärdienstes ändert an dieser Unterhaltspflicht grundsätzlich nichts. Sie könnten die Beiträge aber allenfalls kürzen, wenn Ihr Sohn während der RS dank Sold und Erwerbsausfallentschädigung ein höheres Einkommen erzielt als vor der RS. Für Rekruten ohne Kinder beträgt der Sold vier Franken und die Erwerbsausfallentschädigung 54 Franken pro Tag. Trifft dies zu, müssten Sie mit Ihrem Sohn schriftlich eine neue Unterhaltsvereinbarung abschliessen. Ist das nicht möglich, müssten Sie bei Gericht mit einer Abänderungsklage verlangen, dass die Alimentenverpflichtung während der RS ruhen soll. Dies lohnt sich wegen der Dauer eines solchen Verfahrens kaum.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 24. Okt 2007 - Alle Rechte vorbehalten


