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Scheidung

Weniger Besuche, mehr Alimente?

Text:
  • Tinka Lazarevic
Ausgabe:
12/10

Frage: Mein Exmann müsste gemäss Scheidungsurteil alle zwei Wochen unsere beiden Kinder, 8 und 10, zu sich nehmen. Er macht es aber nur selten. Kann ich deshalb höhere Alimente fordern?

Nein. Grundsätzlich erhöhen sich die Kinder­alimente nicht, wenn das Besuchsrecht nicht ausgeübt wird. Kinder­alimente sind für die üblichen monatlichen Fixkosten für Ausbildung, Unterkunft, Krankenkasse, Essen et cetera bemessen. Anders sähe es bei einem grosszügig vereinbarten Besuchs- und Ferienrecht aus, etwa wenn der Vater die Kinder alle zwei Wochen für vier Tage betreuen würde und die Alimente dafür um 200 Franken reduziert würden.

Käme er der Vereinbarung nicht nach, müsste er das durch höhere Zahlungen ausgleichen. Nur wenn nachträglich aussergewöhnliche, unvorhersehbare Kosten auftreten wie für eine Zahnspange, Stützunterricht, eine teure Therapie et cetera, kann eine Beteiligung zusätzlich zu den Alimenten gefordert werden. Wenn beide Elternteile einverstanden sind, können Sie eine neue Vereinbarung treffen und diese von der Vormundschaftsbehörde genehmigen lassen. Bei Uneinigkeit müssten Sie sich hingegen direkt an das Gericht wenden.

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© Beobachter Ausgabe 12 vom 09. Jun 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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