Scheidung
Wie werde ich seinen Namen los?
Frage: Ich bin seit zehn Monaten zum zweiten Mal geschieden. Nun möchte ich gern wieder so heissen wie vor der Ehe. Am allerliebsten wäre mir allerdings direkt mein Mädchenname. Ist das möglich?
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Grundsätzlich behalten die Ehegatten nach einer Scheidung den Familiennamen, den sie während der Ehe getragen haben, bei. Falls Sie bei der Heirat jedoch den Namen des Mannes angenommen haben, können Sie wählen – ob Sie wieder jenen Namen wollen, den Sie vor der Heirat getragen haben, oder ob Sie wieder Ihren angestammten Namen, den sogenannten Mädchennamen, führen möchten.
Wenn Sie das wollen, müssen Sie sich innert eines Jahres seit Rechtskraft des Scheidungsurteils persönlich an ein beliebiges Zivilstandsamt in der Schweiz wenden und eine sogenannte Namenserklärung abgeben, also den gewünschten Namenswechsel beantragen.
Es ist wichtig, dass Sie sich beeilen. Denn wenn Sie die Jahresfrist verpassen, ist eine Namensänderung nur noch möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Und da lassen viele Ämter nicht so leicht mit sich reden – die Praxis der meisten Kantone ist nämlich streng.
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© Beobachter Ausgabe 23 vom 12. Nov 2009 - Alle Rechte vorbehalten




