Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren dauert in der Regel drei bis vier Monate, wenn Sie und Ihr Mann sich auch über alle Nebenfolgen der Scheidung wie Sorgerecht für die Kinder, Unterhaltsbeiträge für den Exgatten und die Kinder, Aufteilung des ehelichen Vermögens und der Pensionskassenguthaben einig sind.

Kampfscheidungen hingegen, bei denen über jeden Punkt hart gestritten und jedes Rechtsmittel ergriffen wird, können mehrere Jahre dauern.

Die Gerichtskosten werden von den Gerichten entsprechend den kantonalen Gebührenordnungen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall festgelegt. Im Kanton Zürich bestimmt die massgebliche Gebührenverordnung, dass die Gerichtsgebühr bei Scheidungsverfahren in der Regel 300 bis 13'000 Franken beträgt. Bei einem einfachen Fall eines Ehepaars, das sich einvernehmlich scheiden lassen will, fällt am Bezirksgericht Zürich so in der Regel eine Grundgebühr in der Grössenordnung von pauschal 3600 Franken an (inklusive Kosten der Zustellung et cetera). Diese reduziert sich bei Verzicht auf eine Begründung auf die Hälfte der Summe, das heisst auf 1800 Franken.

Für Kampfscheidungen können demgegenüber die Gerichtskosten ohne weiteres 10'000 Franken oder mehr betragen. Die Gerichtskosten muss bei Kampfscheidungen diejenige Partei bezahlen, die ganz oder teilweise mit ihren Anträgen unterliegt. Bei einvernehmlichen Scheidungen werden sie meist halbiert.

Unentgeltliche Prozessführung

In keinem Kanton besteht eine Pflicht, für das Scheidungsverfahren einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen. Meist empfiehlt es sich, zu einem Anwalt zu gehen, wenn auch die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, sich eine Kampfscheidung abzeichnet oder wenn sich die Aufteilung des ehelichen Vermögens als kompliziert erweist. Die Anwaltskosten bei einer Scheidung liegen zwischen 200 und 400 Franken pro Stunde.

Wer nicht in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Prozess nicht aussichtslos erscheint und – für die Anwaltskosten – dass anwaltliche Hilfe nötig ist.

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