Sorgerecht
So sind die Kinder eine Sorge los
Seit 2000 ist es in der Schweiz für ein geschiedenes Ehepaar möglich, das gemeinsame Sorgerecht beizubehalten. Eine gute Regelung für die Kinder – und auch für die Eltern.
Rosmarie Sandmeier-Woodtli und Andreas Sandmeier gehen seit rund drei Jahren getrennte Wege, die elterliche Sorge nehmen sie jedoch gemeinsam wahr. Das war für sie nie eine Frage. «Ohne Mediation hätten wir es allerdings nicht geschafft», sagt Rosmarie Sandmeier-Woodtli. «Die Verletzungen waren so gross, dass wir schon bei Kleinigkeiten Mühe hatten, miteinander zu reden.» Unter der Führung des Badener Familientherapeuten und Mediators Vinzenz Rösli schafften sie es, eine optimale Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten.
Ihre Kinder, die 15-jährige Annette und der 13-jährige Tobias, pendeln zwischen den Eltern hin und her – für die beiden Teenager etwas völlig Normales. Bisher lebten sie vorwiegend bei der Mutter, künftig werden sie beim Vater wohnen und bei der Mutter essen. Alle zwei Wochen trifft sich die Familie zum Mittagstisch. Auch Weihnachten und die Geburtstage der Kinder werden zusammen gefeiert.
Die gemeinsame elterliche Sorge ist in der Schweiz erst seit Einführung des neuen Scheidungsrechts Anfang 2000 möglich. Viele Richter haben sich seither von Skeptikern zu klaren Befürwortern gewandelt.
«Ich vertrat noch vor drei Jahren die Meinung, die gemeinsame elterliche Sorge funktioniere nur, wenn die geschiedenen Eltern beide zu 50 Prozent arbeiten und in der gleichen Strasse wohnen», sagt der Zürcher Teilzeitrichter Urs Gloor. Heute genügt es ihm zu sehen, dass ein trennungs- oder scheidungswilliges Elternpaar kooperieren kann. In diesem Fall verlangt der Richter am Bezirksgericht Zürich nur eine Betreuungsregelung im Rahmen des herkömmlichen Besuchsrechts.
Letztes Jahr wurden hierzulande knapp ein Viertel der unmündigen Kinder beiden Elternteilen zugesprochen. In Deutschland, wo das gemeinsame Sorgerecht seit ein paar Jahren gesetzliche Regel ist, sind es wesentlich mehr: Drei Viertel aller Eltern, die sich heute in Deutschland scheiden lassen, bestimmen auch weiterhin gemeinsam, in welche Schule ihre Kinder gehen oder wie viel Sackgeld sie bekommen. Die Kinder leiden so wesentlich weniger unter der Trennung.
Oft kann eine Mediation helfen
Eine Begleitstudie zur gesetzlichen Regelung in Deutschland kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis: Nicht nur wenn sich Eltern freiwillig für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden, wirkt sich das positiv auf ihre Beziehung aus – einen günstigen Effekt konnte der Nürnberger Rechtsprofessor Roland Proksch auch bei jenen Eltern feststellen, die zuerst die Alleinsorge beantragten, vom Gericht aber abgewiesen wurden. Dass sich der andere Elternteil «einmischen» darf, scheint die Mütter und Väter zu einer fruchtbaren Auseinandersetzung anzuregen.
Natürlich gelingt das nicht immer auf Anhieb. Oft kann sich ein Paar erst im Laufe einer Mediation voneinander lösen. Und manchmal funktioniert es selbst dann nicht. «Wenn jemand der Beziehung nachtrauert oder gar Hass vorhanden ist, rate ich zu einer Therapie», sagt Richter Urs Gloor, der auch als beratender Anwalt und Mediator in Meilen arbeitet.
Die gemeinsame elterliche Sorge kann jederzeit – also auch nach vollzogener Scheidung – bei der Vormundschaftsbehörde beantragt werden. Bisher kam das allerdings nur selten vor: Geschiedene Eltern, bei denen sich alles grundsätzlich gut eingespielt hat, lassen dies offenbar gern informell so weiterlaufen.
Rosmarie und Andreas Sandmeier stossen oft auf Bewunderung und manchmal auch auf Neid, dass es ihnen gelungen ist, die Elternschaft nach der Scheidung so gut zu gestalten. Für sie selbst war das immer oberstes Ziel. «Am wichtigsten ist es, den anderen weiterhin – oder wieder – zu respektieren», betont Rosmarie Sandmeier. Und ihr Exmann ergänzt: «Es wäre mir ein Gräuel gewesen, mit dem Menschen nicht mehr reden zu können, mit dem ich 20 Jahre meines Lebens verbracht habe.»
Scheidungsregelung: Sorgerecht teilen
Lassen sich die Eltern scheiden, können sie das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Beide müssen dafür
- beim Scheidungsrichter die gemeinsame elterliche Sorge beantragen;
- eine Vereinbarung vorlegen, worin sie den Betreuungsanteil jedes Elternteils in Tagen oder Prozenten sowie die Verteilung der Kinderkosten festlegen.
Der Richter kann die gemeinsame elterliche Sorge verweigern, wenn sie nicht im Interesse des Kindes liegt.
Auch nichtverheiratete oder geschiedene Eltern können bei der Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz des Kindes die gemeinsame Sorge beantragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind gleich wie für Scheidungspaare.
Mediation
Eine nach Postleitzahlen geordnete Adressliste sowie Literaturhinweise zum Thema Scheidung und Mediation finden Sie unter www.infomediation.ch
© Beobachter Ausgabe 1 vom 10. Jan 2003 - Alle Rechte vorbehalten






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Alimente, Anwälte, Anlagen: rechtliche Fragen rund um die Auflösung der Ehe.