Sorgerecht

«Geschiedene zu Partnern machen»

Text:
  • Beat Grossrieder
Bild:
  • Simone Broder
Ausgabe:
20/07

Weil eine Trennung häufig im Streit endet, geht das Sorgerecht meist allein an die Mutter - trotz neuem Scheidungsrecht. Der Jurist Linus Cantieni fordert nun, die gemeinsame Sorge zum Regelfall zu machen.

(Bild: Simone Broder)

Das neue Scheidungsrecht, das seit dem 1. Januar 2000 gilt, brachte gegenüber der früheren Praxis eine wesentliche Änderung: Sind beide Elternteile einverstanden und regeln sie Betreuung und Unterhalt des Kindes in einer Vereinbarung, können sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Der Haken daran: In der Praxis scheitert der gemeinsame Antrag oft, weil die Scheidung nicht immer friedlich über die Bühne geht. In nur 30 Prozent der Fälle kommt ein gemeinsames Sorgerecht zustande, bei 65 Prozent geht die elterliche Sorge allein an die Mutter, bei fünf Prozent an den Vater.

 

Befragungen des Nationalfondsprojekts «Kinder und Scheidung» zeigen, dass viele Eltern, vor allem Väter, mit dieser Praxis unzufrieden sind. Drei Viertel aller «Besuchsväter» möchten das Sorgerecht, aber nur jede zehnte «Wohnmutter» (mit alleinigem Sorgerecht) wäre damit einverstanden. Zudem haben es gleichberechtigte Modelle schwer: 86 Prozent der Familien leben nach wie vor die traditionelle Aufgabenteilung, wonach die Mutter für Kind sowie Haushalt verantwortlich ist und höchstens Teilzeit arbeitet, der Vater aber meist Vollzeit einer Lohnarbeit nachgeht. Selbst diejenigen Paare, die das gemeinsame Sorgerecht wählen, teilen Familien- und Berufsarbeit kaum auf beide gleich auf; gut drei Viertel praktizieren auch hier die klassische Rollenteilung.

Linus Cantieni ist Gerichtsschreiber am Zürcher Bezirksgericht, Dozent für Familienrecht an der Uni Zürich und war operativer Leiter der genannten Studie. Der 31-Jährige hat in seiner Dissertation die «Gemeinsame elterliche Sorge nach Scheidung» untersucht. Gestützt darauf hat der Jurist einen neuen Gesetzestext miterarbeitet, der das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich als Regelfall vorsieht. Diese Forderung vertritt auch Nationalrat Reto Wehrli (CVP, SZ) in einem Postulat, das beim Bundesrat in Prüfung ist. Voraussichtlich im Sommer 2008 wird das Justizdepartement einen eigenen Entwurf in die Vernehmlassung schicken.

 

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Beobachter: Herr Cantieni, das neue Scheidungsrecht ist noch keine acht Jahre alt und soll bereits wieder geändert werden. War es ein Schnellschuss?
Linus Cantieni: Nein, so kann man es nicht sagen. Die Schweiz hat 2000 einfach das, was andere Länder seit vielen Jahren kennen, nachvollzogen. Und wie es für unser Land typisch ist, hat man einen gut schweizerischen Kompromiss gefunden: Das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung gibt es, aber nur unter relativ strengen Voraussetzungen. Nun hat man gemerkt, dass es bessere Modelle gäbe.

Beobachter: Was spielen die Väter für eine Rolle? Möchten sie mehr Erziehungsarbeit leisten, sind aber im Beruf gefangen, oder hätten sie nur gerne das Sorgerecht, ohne sich um die Erziehung des Kinds kümmern zu müssen?
Cantieni: Ich würde den Vätern nicht vorwerfen, sie möchten nur das Sorgerecht, ohne etwas dafür zu tun. Viele sehen sich heute nicht mehr nur als Ernährer. Aber häufig scheitert es aus anderen Gründen: Männer finden nur mit Mühe Teilzeitjobs, Beruf und Erziehung bringen auch sie kaum unter einen Hut.

Beobachter: Wollen denn die Mütter die Erziehung überhaupt mit den Männern teilen?
Cantieni: Viele Mütter wünschen sich, dass ihr Exmann mehr in der Erziehung mithilft und sie entlastet. Doch wenn eine Mutter den Nachwuchs fast alleine aufziehen muss, will sie sich begreiflicherweise nicht dauernd in die Erziehung dreinreden lassen. Das führt dazu, dass sich viele Väter ohne Sorgerecht und mit wenig Mitsprachemöglichkeit ausgeschlossen fühlen. Die Rechtslage und der gelebte Alltag klaffen auseinander.

Beobachter: Wie kann man das ändern?
Cantieni: Aus geschiedenen Eltern sollen wirkliche Partner werden. Unser Reformvorschlag legt deshalb fest, dass das Sorgerecht nach der Scheidung von Gesetzes wegen beiden Eltern zusteht. Stehen wichtige Fragen fürs Kind an, wie ein längerer Aufenthalt im Ausland oder ein schwerer medizinischer Eingriff, müssen die Eltern gemeinsam entscheiden. Lebt das Kind in der Regel bei einem Elternteil, soll dieser die elterliche Sorge aber weitgehend allein ausüben können. Der Vorschlag will also Konflikte zwischen den Eltern entschärfen, indem er genau festlegt, wer im Alltag was entscheiden darf.

Beobachter: Beeinflusst Ihr Vorschlag das Kindeswohl positiv?
Cantieni: Ja, denn das Gericht soll auch künftig die vereinbarte Betreuungs- und Unterhaltssituation des Kindes auf sein Wohl hin überprüfen. Im Zentrum steht also immer die Frage: Was ist sinnvoll für das Kind? Und sind die Entscheidungsbefugnisse der Eltern einmal klar geregelt, entschärfen sich auch ihre Konflikte; das aktuelle Recht ist hier zu schwammig. Denn am meisten ist dem Kind gedient, wenn sich die Eltern endlich nicht mehr streiten.

© Beobachter Ausgabe 20 vom 26. Sep 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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