Trennung

Darf der neue Freund im ehelichen Haus einziehen?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
2/12

Frage: Meine Frau und ich haben in 
einer Eigentumswohnung gewohnt. Nun haben wir uns getrennt, und ich bin ausgezogen. Darf der neue Freund meiner Frau einziehen, 
obwohl die Wohnung mir gehört?

Derjenige Ehegatte, der bei einer Trennung im ehelichen Haus oder in der ehelichen Wohnung bleiben darf, hat das ausschliessliche Benützungsrecht daran – und kann darin wohnen, mit wem er will. Selbst wenn Sie Alleineigentümer des Hauses sind, können Sie Ihrer Frau daher den Zuzug des Freundes nicht verbieten. Sie dürfen ohne Einwilligung Ihrer Frau das Haus nicht einmal mehr betreten. Ihre Frau kann von Ihnen verlangen, dass Sie sämtliche Schlüssel zum Haus abgeben. Sie könnte nötigenfalls sogar die Schlösser auswechseln.

Immerhin hat das Ganze Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltsbeiträge, die Sie Ihrer Frau vielleicht bezahlen müssen. Wenn sie nämlich mit einem neuen Partner zusammenlebt, wird von diesem verlangt, sich an den Wohnkosten zu beteiligen. 
Zudem verringern sich erfahrungsgemäss die Lebenshaltungskosten, wenn zwei 
Erwachsene zusammenleben, so dass Sie Ihrer Frau weniger oder allenfalls gar 
keinen Unterhalt mehr bezahlen müssen.

Buchtipp

Mehr zum Thema finden Sie im Beobachter-Ratgeberbuch «Trennung - von der Krise zur Lösung».

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 18. Jan 2012 - Alle Rechte vorbehalten

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