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Trennung
Darf mein Mann mich rauswerfen?
Frage: Mein Ehemann will mich aus der gemeinsamen Wohnung werfen, weil ich mich von ihm trennen möchte. Er hat bereits vor unserer Ehe dort gewohnt. Kann er aus diesem Grund verlangen, dass ich sofort ausziehe?
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Nein: Beide Ehegatten haben das gleiche Recht, in der Wohnung zu leben, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wem die Wohnung gehört. Können Sie sich nicht darüber einigen, wer auszieht, entscheidet der Eheschutzrichter, wer die Wohnung während der Trennung weiter benutzen darf. Er achtet darauf, wem die Wohnung besser dient. Sind Kinder vorhanden, kann meist derjenige bleiben, der die Obhut über die Kinder erhält. In kinderlosen Ehen muss jene Partei ausziehen, der das Gericht den Umzug eher zumutet. Hat Ihr Mann zum Beispiel sein Büro im Haus, fällt der Entscheid eher zu seinen Gunsten aus. Meistens gewährt der Richter der ausziehenden Person eine Frist von ein paar Wochen, um eine neue Wohnung zu suchen. Nur wenn das Zusammenleben völlig untragbar ist, wird er einen sofortigen Auszug verfügen.
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© Beobachter Ausgabe 26 vom 23. Dez 2008 - Alle Rechte vorbehalten


