Trennung

Wegzug ins Ausland?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
14/06

Frage: Ich lebe von meiner Frau gerichtlich getrennt. Sie hat die Obhut über unsere zwei Kinder. Nun will sie in ihre Heimat Brasilien zurückkehren. Darf sie mit den Kindern einfach gehen, auch wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Nein. Das Obhutsrecht wird bei einer Trennung jeweils einem Ehegatten allein zugewiesen, hingegen bleibt das Sorgerecht für die Kinder meist bei beiden Eltern. Wer die Obhut über die Kinder hat, entscheidet über Fragen, die mit der täglichen Betreuung und Erziehung verbunden sind. Alle Entscheide von grösserer Tragweite - und dazu zählt auch das Auswandern - müssen aber weiterhin von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden, da sie immer noch beide das Sorgerecht haben. So darf kein Elternteil ohne Zustimmung des andern oder ohne Genehmigung des zuständigen Gerichts den Wohnsitz der Kinder ins Ausland verlegen. Setzt sich jemand darüber hinweg, riskiert er, dass - gestützt auf das Haager Kindesentführungsabkommen oder das Europäische Sorgerechtsübereinkommen - eine Rückführung angeordnet wird.

 

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© Beobachter Ausgabe 14 vom 05. Jul 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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