Es geht um Millionen, die nicht gezahlt werden. Meist sind es die Väter, die nach der Trennung oder Scheidung ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern und allenfalls der Expartnerin nicht nachkommen. Dabei sind die meisten alleinerziehenden Mütter dringend auf die Zahlungen angewiesen. Was können sie tun?

Am einfachsten ist es für Alleinerziehende, wenn sie die geschuldeten Alimente von ihrer Wohngemeinde bevorschusst erhalten. Leider werden Frauen-/Männeralimente nur in sehr wenigen Kantonen bevorschusst. Bei den Kinderalimenten ist das zwar überall der Fall, doch die Dauer und die Höhe der Bevorschussung sind limitiert (im Kanton Zürich zum Beispiel auf 936 Franken pro Kind und Monat).

Voraussetzung ist in der Regel auch, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei wird in den meisten Kantonen auch das Einkommen eines neuen Ehegatten und teils gar eines neuen Konkubinatspartners mitberücksichtigt. So scheitern viele an den strengen Voraussetzungen der Bevorschussung oder erhalten bloss einen kleinen Betrag.

Möglich wäre auch eine Strafanzeige gegen den säumigen Zahler, doch damit kann kein Geld eingetrieben werden. Es bleiben zwei Möglichkeiten:

1. Die Anweisung an den Arbeitgeber des Alimentenpflichtigen (oder dessen Arbeitslosenkasse et cetera) für künftige Alimente.

2. Die Betreibung für bereits verfallene, ausstehende Alimente.