Frage und Antwort

«Kann ich für mein Kind einen Vormund wählen?»

Text:
  • Gabriele Herfort
Ausgabe:
16/07

Frage: Ich bin Mutter eines sechsjährigen Knaben und habe das alleinige Sorgerecht. Nun mache ich mir Gedanken darüber, wer die Vormundschaft für meinen Sohn übernehmen würde, wenn ich sterben sollte. Kann ich einen Vormund bestimmen, oder wird das Sorgerecht automatisch auf den Vater des Kindes übertragen?

Sollten Sie sterben, so wird die Vormundschaftsbehörde prüfen, ob das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein Vormund bestimmt werden. Sie können dieses Verfahren allerdings beeinflussen, indem Sie in einem vorsorglichen Schreiben an die Vormundschaftsbehörde einen Vorschlag für einen Wunschvormund machen.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Wahl begründen sowie die Personalien und die Adresse der gewünschten Person angeben. Von Vorteil ist
dabei, wenn eine enge Beziehung zwischen Ihrem Sohn und dem vorgeschlagenen Vormund besteht und schon zu Ihren Lebzeiten ein regelmässiger Kontakt stattgefunden hat. Die Vormundschaftsbehörde ist zwar nicht an Ihren Wunsch gebunden, wird ihn aber berücksichtigen, wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist.


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© Beobachter Ausgabe 16 vom 31. Jul 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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