Vormundschaft
Kein Bestimmungsrecht
Frage: Ich habe seit der Scheidung das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn. Im Fall meines Todes wäre meine Schwester bereit, für ihn zu sorgen. Kann ich testamentarisch bestimmen, dass sie und nicht der Vater des Kindes das Sorgerecht erhält?
Sollten Sie sterben, bräuchte Ihr unmündiger Sohn einen neuen gesetzlichen Vertreter, der für ihn verantwortlich wäre. Die Vormundschaftsbehörde an Ihrem Wohnort müsste entweder einen Vormund ernennen oder das Sorgerecht dem Vater übertragen.
Sie können bei dieser Behörde den Wunsch deponieren, dass im Fall Ihres Ablebens Ihre Schwester die Vormundschaft übernimmt. Die Behörde ist allerdings nicht an ein solches Begehren gebunden. Vielmehr müsste sie nach Ihrem Tod aufgrund der konkreten Verhältnisse prüfen, welches die beste Lösung für Ihr Kind wäre. Wenn Ihr Sohn urteilsfähig ist, müsste jedoch in erster Linie auch auf seine Meinung Rücksicht genommen werden.
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 01. Mai 2003 - Alle Rechte vorbehalten
