Vormundschaft

Was gilt, bis das neue Recht in Kraft tritt?

Text:
  • Walter Noser
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
18/09

In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Vormundschaftsrecht ­erstmals seit 1912 grundlegend überarbeitet. Bis es in Kraft tritt – ­voraussichtlich in zwei bis drei Jahren –, bleibt aber alles beim Alten.

Seit nunmehr bald 100 Jahren kann man wegen Geisteskrankheit, Verschwendung, Trunksucht, lasterhaften ­Lebenswandels oder Misswirtschaft entmündigt und bevormundet werden. Gemäss Gesetz ist eine Bevormundung auch wegen «Altersschwäche oder anderer Gebrechen» möglich. Manches Unrecht wurde mit diesen diskriminierenden Begriffen im Namen des Rechts begangen, und manche Behörde versuchte unliebsame Bürger damit zu massregeln. Kein Wunder, haben vormundschaftliche Massnahmen einen schlechten Ruf. Sie erinnern mehr an Disziplinierung und an Strafe als an das, wozu sie gedacht sind: nämlich als Schutz vor anderen Menschen oder vor sich selbst.

In den letzten Jahren hat sich auf den meisten Ämtern die Erkenntnis durch­gesetzt, dass Hilfe nicht aufgezwungen werden soll, sondern in Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen erfolgen muss. Im neuen Gesetz namens «Erwachsenenschutz» wird sich dies niederschlagen.

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 18 vom 02. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh