AHV
Regelmässige Kontrolle schützt vor Rentenkürzungen
Unseriös abrechnende Firmen, Buchungsfehler bei den Ausgleichskassen: Rentner werden leicht Opfer von falschen AHV-Berechnungen. Wer regelmässig einen Kontoauszug verlangt, kann Beitragslücken vorbeugen.
Maryse F. traute ihren Augen nicht, als sie die Verfügung der Genfer Ausgleichskasse erhielt: Die Beamten hatten für sie eine monatliche AHV-Teilrente von nur 935 Franken errechnet – bedeutend weniger, als sie erwartet hatte. Die Rentnerin reklamierte, wurde aber mit dem billigen Argument abgespeist, dass jeder Rentenfall «minuziös geprüft» werde und «Fehler ausgeschlossen» seien.
Maryse F. liess sich nicht entmutigen und rekurrierte innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen. Resultat der Nachkontrolle durch die Eidgenössische Rekurskommission: Die Beamten hatten sich um 546 Franken verrechnet. Und weil sich beim Splittingverfahren ein Rechnungsfehler auf beide Ehepartner auswirken kann, wurde auch die Rente ihres Gatten um 70 Franken pro Monat aufgebessert.
Frauen fallen oft durchs Netz
Nicht immer liegt der Fehler bei der Ausgleichskasse, wie der Fall von Helen Meier zeigt. Die AHV-Rentnerin besuchte zwischen 1948 und 1955 die Mittelschule und heiratete wenig später. Sie war bis dahin nicht berufstätig und entrichtete deshalb auch keine AHV-Beiträge. Nach ihrer Heirat hatte sie während zehn Jahren einen Job – unter dem neuen Namen Helen Müller. Unter diesem Namen wurden auch ihre AHV-Beiträge registriert.
Im Alter von 35 Jahren liess sich Helen Meier scheiden und nahm wieder ihren Mädchennamen an. Als sie eine neue Stelle antrat, bemerkte sie, dass sie ihren AHV-Ausweis verloren hatte. Der neue Arbeitgeber besorgte ihr einen Ersatzausweis.
Die böse Überraschung kam nach der Pensionierung: Die Ausgleichskasse rechnete Helen Meier zwar die 15 Ehejahre an, nicht aber das während der Ehe erzielte Einkommen. Heute bezieht Helen Meier die korrekte Rente, weil sie die AHV-Berechnungsgrundlage geprüft und sofort bei der Kasse rekurriert hat.
AHV-Konto regelmässig prüfen
Weisen die AHV-Konten unerklärliche Beitragslücken auf, holen die Ausgleichskassen in der Regel zusätzliche Auskünfte ein. Bei Frauen wird das jedoch nicht immer getan, weil viele Beamte von der falschen Vermutung ausgehen, es handle sich bei der Versicherten um eine Hausfrau. Werden Mädchen- und Ehenamen im zentralen AHV-Register in Genf falsch oder gar nicht verknüpft, kann es zu Fehlberechnungen kommen. Deshalb ist nach jeder Namensänderung ein Kontrollanruf bei der Ausgleichskasse sinnvoll.
Oft kommt es auch zu Unregelmässigkeiten, weil Arbeitgeber die AHV-Beiträge nicht bei der Ausgleichskasse abliefern. Diese Unsitte ist vor allem in Firmen mit Aushilfspersonal wie etwa Gastronomie- oder Taxibetrieben verbreitet. Auch viele Personalvermittlungsbüros rechnen nicht seriös ab. Die nicht überwiesenen Beiträge fehlen dann später in der Endabrechnung der Versicherten.
Erwerbstätige können sich jedoch gegen den Missbrauch ihrer Rentengelder schützen, indem sie regelmässig – möglichst innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist, also alle vier Jahre – bei der Ausgleichskasse einen kostenlosen Auszug aus dem individuellen AHV-Konto verlangen: Kontoauszug verlangen.
Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, muss der Arbeitnehmer hingegen beweisen, dass er bei der betreffenden Firma gearbeitet und einen Lohn verdient hat. Zudem muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen AHV-Beiträge abgezogen hat. Es lohnt sich deshalb, die Lohnausweise aufzubewahren.
Aber auch Unachtsamkeit ist oft der Grund für fehlerhafte Berechnungen. Böse Konsequenzen kann etwa der Verlust des AHV-Ausweises haben. Nämlich dann, wenn das Lohnbüro des Arbeitgebers bei der jährlichen Lohnmeldung den Namen falsch aufführt. Ohne es zu bemerken, hat der Versicherte plötzlich eine neue AHV-Nummer, und die Verknüpfung mit früher bezahlten Beiträgen ist aufgehoben.
Manche Fehler haben auch technische Gründe. So existierten bei den Ausgleichskassen bis in die späten achtziger Jahre keine elektronischen Kontrollsysteme: Wurde eine Zahl falsch eingegeben, kam es zu Falschbuchungen. Und nicht zuletzt ist die Nachlässigkeit der Versicherten oft der Grund für Falschberechnungen – etwa wenn die Anmeldung für den Rentenbezug falsch ausgefüllt wurde.
AHV-Gratisauskunft: Tipps
- Bestellen Sie alle vier Jahre bei der zuständigen Ausgleichskasse einen AHV-Kontoauszug. Die Auskunft ist gratis. Bestellen
- Wenn Sie Ihren Namen gewechselt haben, sollten Sie die Beiträge bis zum Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit zurückverfolgen.
- Legen Sie nebst den AHV-Ausweisen auch Dokumente bei, die von der Kasse nicht explizit verlangt werden. Das Familienbüchlein etwa gibt wertvolle Hinweise auf allfällige Erziehungsgutschriften – und der Ausländerausweis informiert über die Einreisedaten.
- Wenn Sie an der Richtigkeit der Berechnungen zweifeln, können Sie bei der Ausgleichskasse die Berechnungsgrundlagen anfordern. Ist die Abrechnung unkorrekt, können Sie innert 30 Tagen rekurrieren.
Adressen: Kantonale Ausgleichskassen
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© Beobachter Ausgabe 7 vom 30. Mär 2001 - Alle Rechte vorbehalten





