• Anzeige:

aktualisiert am 03. Jan 2011 15:09Altersvorsorge

Die AHV - ein alter Hut?

Text:
  • Hansjürg Reber
Bild:
  • Jupiterimages
Ausgabe:
1/08

In Sachen AHV kenne ich mich aus! Wirklich? Versuchen Sie sich an folgendem Quiz und finden Sie heraus, was Sie wirklich über die Versicherung wissen - und was eben nicht.

1. Was heisst AHV?

  1. Alters- und Hinterbliebenenversicherung
  2. Alters- und Hinterlassenenversicherung
  3. Alters- und Hiergebliebenenversicherung

2. Was ist das übergeordnete Ziel der AHV?

  1. Die Deckung des Existenzbedarfs.
  2. Eine AHV-Rente soll zusammen mit den Ergänzungsleistungen den Existenzbedarf decken.
  3. Eine AHV-Rente soll zusammen mit einer Pensionskassenrente den Existenzbedarf decken.

3. Wer zahlt in erster Linie AHV-Beiträge?

  1. Arbeitnehmer, Bund, Kantone und Gemeinden
  2. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  3. Arbeitgeber, da der Arbeitnehmer nur die Hälfte der Arbeitgeberbeiträge bezahlt

4. Mein Mann ist pensioniert, ich jedoch nicht. Muss ich Beiträge zahlen, obwohl ich gar keiner Erwerbstätigkeit nachgehe?

  1. Nein. Da Ihr Mann eine Altersrente bezieht, müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen.
  2. Nein. Ehefrauen müssen nie selber Beiträge bezahlen.
  3. Ja. Auch Nichterwerbstätige müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters AHV-Beiträge bezahlen.

5. Ich bin nicht sicher, ob mein Arbeitgeber in den letzten Jahren die Beiträge ordnungsgemäss an die Ausgleichskasse überwies. Wie kann ich das kontrollieren?

  1. Hat Ihr Arbeitgeber auf dem Lohnausweis für die Steuererklärung die AHV-Beiträge aufgeführt, dann hat er sie bezahlt.
  2. Sie müssen nichts tun. Hat der Arbeit­geber die Beiträge nicht bezahlt, meldet Ihnen das die Ausgleichskasse.
  3. Sie verlangen von Ihrer Ausgleichskasse einen individuellen Kontoauszg. Ist Ihr Lohn auf dem Auszug enthalten, hat der Arbeitgeber auch die Beiträge bezahlt.

6. Ich möchte für fehlende Jahre Beiträge nachzahlen. Ist das überhaupt möglich, und wenn ja, wie weit zurück?

  1. Für Beitragslücken, die in den vergangenen fünf Jahren entstanden sind, können Sie Beiträge nachzahlen.
  2. Beiträge nachzuzahlen ist nur möglich, wenn Sie erwerbstätig sind.
  3. Für Beitragslücken, die in den vergange­nen zehn Jahren entstanden sind, können Sie Beiträge nachzahlen.

Anzeige:

7. Das ordentliche Rentenalter für Frauen und Männer liegt bei 65 Jahren. Stimmt das?

  1. Ja. Es bestehen sogar Bestrebungen, es auf 67 zu erhöhen.
  2. Nein, für Frauen liegt es bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
  3. Nein, für Frauen liegt es bei 63 und für Männer bei 65 Jahren.

8. Erhalte ich meine Altersrente in dem ­Monat, in dem ich das ordentliche Renten­alter erreiche?

  1. Ja, ab Ihrem Geburtstag pro rata.
  2. Nein, erst im Januar des Folgejahres.
  3. Nein, erst ab dem Folgemonat.

9. Kann ich meine Altersrente vorbeziehen?

  1. Ja, ein Vorbezug der Altersrente ist ein oder zwei volle Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich.
  2. Ja, aber ein Vorbezug der Altersrente ist nur ein Jahr vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich.
  3. Ja, ein Vorbezug der Altersrente ist zwischen ein und zwei Jahren vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich.

10. Wie hoch ist meine Altersrente, wenn ich gearbeitet habe, seit ich 20 war, und immer AHV-Beiträge bezahlte?

  1. Wenn Sie nicht verheiratet sind, beträgt sie 1160 Franken, bei Verheirateten 2320 Franken.
  2. Weil Sie arbeiten, seit Sie 20 waren, und Beiträge bezahlen, erhalten Sie eine ganze AHV-Altersrente, also 2320 Franken.
  3. Ihre AHV-Rente beträgt mindestens 1160 Franken, höchstens 2320 Franken.

11. Ich bin Witwer, 47, und war 20 Jahre lang verheiratet. Meine eben verstorbene Frau und ich haben Kinder, das jüngste ist 15-jährig. Erhalte ich eine Witwerrente?

  1. Ja, weil Sie Kinder haben.
  2. Ja. Sobald das jüngste Kind 18-jährig wird, fällt Ihre Witwerrente weg.
  3. Ja. Da Sie mehr als fünf Jahre verheiratet waren und beim Tod Ihrer Frau 45-jährig waren, erhalten Sie eine Witwerrente.

12. Meine Mutter ist vor wenigen Monaten verstorben. Ich, 20, studiere an der Univer­sität. Erhalte ich nun eine Waisenrente?

  1. Ja. Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.
  2. Nein. In Ausbildung Stehende haben bis 25 Anspruch auf eine Waisenrente, jedoch nur wenn beide Eltern verstorben sind.
  3. Ja. Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 20. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

13. Ich bin Witwe und beziehe eine kleine AHV- und eine Pensionskassen-Witwenrente. Die Renten reichen für den Lebensunterhalt nicht aus. Muss ich zum Sozialamt?

  1. Ja. Reichen die Witwenrenten nicht aus, ist der Weg zum Sozialamt unumgänglich.
  2. Nein. Da Sie auch eine Pensionskassen-Witwenrente beziehen, besteht weder auf Ergänzungsleistungen noch auf Leistungen des Sozialamts ein Anspruch.
  3. Nein. Mit einer AHV-Witwenrente haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Den Antrag richten Sie an die Ausgleichskasse.

 

So wird eine AHV-Rente berechnet

Massgebend sind die Anzahl Beitragsjahre und das während der Berufsjahre erzielte Einkommen. Dieses Gesamteinkommen wird in ein Durchschnittseinkommen umgerechnet.

 

Das Durchschnittseinkommen setzt sich aus dem eigenen Einkommen, das mit einem Aufwertungsfaktor der Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird, und allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zusammen. Die Erziehungsgutschriften gibt es, bis das jüngste Kind 16-jährig wird. Sie werden während der Dauer der Ehe geteilt.

 

Auf einer AHV-Tabelle («Rentenskala 44») lässt sich dann die Höhe der Altersrente ablesen. Wer vom 21. Altersjahr an bis zum 64. Altersjahr (Frauen) beziehungsweise 65. Altersjahr (Männer) AHV-Beiträge zahlte, hat Anspruch auf eine Vollrente. Beitragslücken führen zu einer gekürzten Rente.

Rentenberechnung

Bei der AHV kann ein individueller Kontoauszug und eine Rentenberechnung einmalig kostenlos bestellt werden oder die Rente online eingeschätzt werden:

© Beobachter Ausgabe 1 vom 09. Jan 2008 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh