Ihnen wurde ein sogenanntes hypothetisches Einkommen bei der EL-Rechnung eingesetzt. Das heutige Eherecht geht davon aus, dass beide Partner zum Unterhalt beitragen. Deshalb hat die Ausgleichskasse entschieden, dass Ihre 45-jährige Frau monatlich 4000 Franken beisteuern kann. Damit verlieren Sie tatsächlich den EL-Anspruch.

Wie Sie uns schreiben, befürchten Sie, dass Ihre Frau keine Arbeit findet, weil sie kein Deutsch spricht. Die Kasse hat ihr sechs Monate Zeit gegeben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren und die Sprachkenntnisse zu verbessern. Als Stellensuchende kann sie sich beim RAV zur Arbeitsvermittlung melden. Sie erhält dort Bewerbungsunterstützung und wird auf mögliche Sprachkurse aufmerksam gemacht.

Falls Ihre Frau trotz intensiven Stellen- und Eingliederungsbemühungen keinen Job findet, kann sie sich bei der EL-Stelle melden und die Absagen einreichen. Die Kasse kann dann das hypothetische Einkommen wieder streichen.