Erziehungsgutschriften
AHV-Bonus für Eltern
Mein Partner und ich haben kürzlich ein Kind bekommen. Wir haben gehört, dass wir Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben. Wie erhalten wir diese? Pia G.
Erziehungsgutschriften erhält man nicht ausbezahlt – es geht dabei um die Berechnung der Höhe der zukünftigen AHV-Rente. Bei der AHV versicherte Eltern erhalten für jedes Jahr, in dem sie über ein oder mehrere Kinder bis 16 Jahre die elterliche Sorge innehaben, eine Erziehungsgutschrift angerechnet. Auch ledige Eltern haben Anspruch darauf. Besitzt die Mutter das alleinige Sorgerecht, erhält nur sie die Gutschriften. Haben die Partner gemeinsam das Sorgerecht, werden die Erziehungsgutschriften hälftig geteilt. Die Eltern können aber in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen, dass die Gutschriften voll und ganz nur dem einen Elternteil anzurechnen sind. Dies kann angezeigt sein, wenn eine Partei den Hauptteil der Kinderbetreuung übernimmt oder wenn eine Partei auch ohne die Gutschriften bereits die AHV-Maximalrente zugut hat.
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© Beobachter Ausgabe 21 vom 13. Okt 2005 - Alle Rechte vorbehalten




