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Finanzen

Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?

Ausgabe:
24/11

Was eine Frühpensionierungn mit 64, 62 oder mit 60 Jahren kostet und mit welchen Rentenkürzungen zu rechnen ist.

Der 60-jährige Franz M. hat ­bereits die dritte Umstrukturierungswelle im Betrieb hinter sich. Mit seinem neuen Chef hat er täglich Meinungsverschiedenheiten. «Ich glaube nicht, dass ich bis 65 so weiterarbeiten will», sagt er. Er sieht sich schon auf ausgedehnten Spaziergängen mit seinen ­Enkeln, auf Bergtouren mit den Jasskollegen, am Strand im Campingmobil. Von einem Vorsorgefachmann hat sich Franz M. deshalb ausrechnen lassen, was eine Frühpensionierung ­kosten würde. Der Witwer ­verdient netto 90'000 Franken. Doch der Wegfall des Erwerbseinkommens und die späteren Rentenkürzungen schlagen viel mehr zu Buche, als er gedacht hat: Mit 60 würde der vorzeitige Ruhestand ein Loch von über 500'000 Franken in seine Finanzen reissen, mit 62 wären es immer noch gut 300'000 Franken (siehe nachfolgende Tabelle).

«Die meisten Leute unterschätzen die finanziellen Folgen», sagt Damian Gliott von der Beratungsfirma Vermögenspartner in Winterthur. Jedes Jahr weniger bezahlte Erwerbsarbeit bedeutet schon mal eine erhebliche Einbusse. Doch das ist noch nicht alles. Richtig teuer wird eine Frühpensionierung vor allem wegen der Kürzung der Pensionskassenrente. Ein vorzeitiger Ruhestand bedingt einen tieferen Rentenumwandlungssatz. Das bedeutet, dass das gesparte Alterskapital zu einem tieferen Satz in eine jährliche Rente umgerechnet wird. «Zugleich fehlen in der Pensionskasse je nach gewähltem Zeitpunkt mehrere Beitragsjahre, die Erträge und Zinseszinsen», so Gliott. Ob eine Frühpensionierung möglich ist, hängt auch vom Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung ab. Immer mehr Pensionskassen erlauben es, sich schon mit 59 oder 60 (für Frauen oder Männer) aus dem Berufsleben zurückzuziehen.

Für viele Leute mit tiefen Einkommen bleibt der vorzeitige Ruhestand aber ein Wunschtraum. Ganz erhebliche Kürzungen blühen Frührentnern bei der AHV: Ein Vorbezug der AHV um ein Jahr bedeutet eine Rentenkürzung um 6,8 Prozent, der Vorbezug um zwei Jahre schmälert die AHV-Altersrente um 13,6 Prozent. Die Rente noch früher zu beziehen ist bei der heutigen AHV-Gesetzgebung unmöglich. In vielen Fällen ist es hilfreich, wenn die Pensionskasse einen Plan zur Finanzierung von Frühpensionierungen anbietet, etwa indem man sich schon über die letzten Jahre zuvor mit freiwilligen Beiträgen in die Kasse einkaufen kann, um die entstehenden Lücken zumindest zum Teil zu schliessen. Handelt es sich um nicht ganz freiwillige Frühpensionierungen im Rahmen von Entlassungen oder Umstrukturierungen, beteiligt sich oft der Arbeitgeber an den Kosten.

Das kostet eine Frühpensionierung

Beispiel: alleinstehender Mann, Nettolohn 90'000 Franken, versicherter BVG-Lohn 80'000 Franken

Einkommenseinbusse bis 65 Pensionierung mit
64 Jahren

62 Jahren

60 Jahren
Wegfall Nettolohn 90'000 270'000 450'000
AHV-Beiträge1   4270 10'300 14'420
AHV-Rente2  –25'950 –48'110 –48'110
Pensionskassenrente3  –51'400 –134'040 –192'760
Steuerersparnis4 –3380 –19'630 –44'710
Nettoeinbusse 13'540 78'520 178'840
       
Kosten der lebenslangen Rentenkürzung ab 65 Pensionierung mit
64 Jahren

62 Jahren

60 Jahren
Kürzung AHV-Rente pro Jahr 1890 3790 3790
Kürzung Pensionskassenrente pro Jahr 3600 10'320 16'450
Steuerersparnis4 –1100 –2820 –4050
Rentenkürzung netto pro Jahr 4390 11'290 16'190
Rentenkürzung kumuliert5 87'800 225'800 323'800
Total Kosten 101'340 304'320 502'640

1Frührentner müssen entsprechend den Nichterwerbstätigen AHV-Beiträge leisten. Die Beitragshöhe berechnet sich aus einer Formel, bei der das Vermögen und das 20-fache Renteneinkommen einfliessen. Der Minimalbeitrag liegt 2011 bei 475 Franken.

2Vorbezug frühestens zwei Jahre vor Erreichen des regulären AHV-Alters möglich

3 bei einer Vollrente von 55'000 Franken und einer Kürzung des Umwandlungssatzes um 0,2 Prozent pro Vorbezugsjahr

4bei einem Durchschnittssteuersatz von 20 Prozent

5bei einer Lebenserwartung von noch 20 Jahren

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© Beobachter Ausgabe 24 vom 23. Nov 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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