Die Invalidenversicherung hat dafür eine besondere Form von Hilflosenentschädigungen: die sogenannte lebenspraktische Begleitung. Diese erhalten behinderte Personen, die ohne regelmässige Begleitung von Dritten nicht selbständig wohnen könnten oder die Hilfe benötigen im Kontakt mit Ämtern, Ärzten oder bei Freizeitaktivitäten. Auch Menschen, die ohne Begleitung gefährdet wären, sich zu isolieren, haben Anspruch auf eine lebenspraktische Begleitung.

Wer diese Leistung beanspruchen will, muss mindestens zwei Stunden pro Woche während dreier Monate auf die Unterstützung angewiesen sein.

Die lebenspraktische Begleitung dürfen auch Familienmitglieder leisten, dies im Gegensatz zum Assistenzbeitrag, einer anderen Unterstützungsform der Invalidenversicherung. Nicht als lebenspraktische Begleitung gilt allerdings eine Beistandschaft Beistandschaft Ein Beistand nach Mass , die sich um die Vermögensverwaltung kümmert oder bei Rechtsgeschäften hilft.

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