Ja, Ihr Arbeitgeber ist bei der Invalidenversicherung meldeberechtigt. Voraussichtlich hat er Sie für die Früherfassung angemeldet – dies ist noch keine eigentliche IV-Anmeldung.

Solche frühen Interventionen zielen darauf ab, geeignete Massnahmen zu suchen, die einen Verbleib im Arbeitsprozess unterstützen Eingliederung durch die IV Welche Hilfe erhält man zurück ins Berufsleben? oder eine Rückkehr an den jetzigen Arbeitsplatz erleichtern. Daran haben Sie und auch Ihr Chef ein direktes Interesse.

Was unternimmt die IV?

Bereits nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit kann eine Meldung zur Früherfassung an die IV erfolgen. Dazu berechtigt sind einerseits die Betroffenen selbst sowie – wie in Ihrem Fall – der Arbeitgeber, aber auch Familienangehörige, Ärzte und involvierte Versicherungen. Namentlich die Krankentaggeld- und die Unfallversicherung melden öfters ihre Klienten bei der IV zur Früherfassung an, da diese Versicherungsträger als Erste dem erkrankten Mitarbeiter das Taggeld finanzieren.

Sobald die IV eine derartige Mitteilung erhält, meldet sie sich innert 30 Tagen bei Ihnen. Während dieser ersten Kontaktnahme wird Ihre aktuelle Situation besprochen. Die IV nimmt eine erste Abklärung vor IV-Abklärung So gehen Sie mit der Invalidenversicherung um und informiert sich über Ihre medizinische, berufliche und soziale Situation. Danach wird entschieden, ob Frühinterventionen sinnvoll sind. Darunter versteht die IV Massnahmen, die primär auf den Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes abzielen. Ist das nicht möglich, kann das Ziel auch sein, Ihnen rasch einen neuen passenden Arbeitsplatz zu vermitteln. Gleichzeitig hat der Eingliederungsverantwortliche der IV die Möglichkeit, Anpassung der Arbeitsplätze, Ausbildungskurse, Berufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen zu ermöglichen.

Stellt die IV im Rahmen der Früherfassung fest, dass weitere Eingliederungsmassnahmen nötig sind oder gar ein Rentenanspruch besteht, fordert sie die Betroffenen auf, sich formell zum Bezug von IV-Leistungen anzumelden.

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IV - Was steht mir zu?
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Bevor die Versicherung eine IV-Rente ausspricht, überprüft sie, ob die betroffene Person nicht wieder in irgendeiner Form in die Berufswelt eingegliedert werden kann. Beobachter-Abonnenten erfahren bei Guider nicht nur, wie diese Massnahmen aussehen können, sondern auch in welcher Natur die Unterstützung der Wiedereingliederung erfolgen kann, sei es durch eine fundierte Aus- oder Weiterbildung oder mithilfe eines Startkapitals, um einen eigenständigen Erwerb zu fördern.

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