• Anzeige:

IV-Detektive

Videobeweis reicht nicht

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
5/10

«Scheininvalide» kann nur ein Arzt überführen. Videoaufnahmen eines IV-Detektivs ersetzen die Untersuchung nicht.

IV-Urteil: Videoaufnahmen überzeugten das Gericht nicht.

Ein Mann trägt einen Stuhl aus seiner Wohnung. An sich völlig unspektakulär. Doch wenn Spitzel im Auftrag der IV die Möbelschlepperei filmen, kann es den Mann die Rente kosten. So geschah es im Juni 2008 in Egerkingen.

Das Video der IV-Detektive zeigt, wie ein IV-Rentner beim Zügeln den Hausrat auf einen Anhänger lädt und diesen 50 Meter zum Auto zieht. Erstaunlich, denn der 56-Jährige kann laut ärztlichen Gutachten nur leichte Gewichte heben. Wegen Übergewicht, Diabetes, Rücken- und Schulterschmerzen ist er seit sieben Jahren selbst für einfache Tätigkeiten zu 50 Prozent erwerbsunfähig.

«Gleichzeitig rauchen»

«Insgesamt sind keine Anzeichen von Schmerzen sichtbar», notiert dazu ein Arzt der IV-Stelle Solothurn, der sich das Video vier Wochen später anschaut. Der Mann «kann es sich leisten, bei praktisch allen Verrichtungen noch gleichzeitig eine Zigarette zu rauchen». Der Rentner sei wieder gesund und zu 100 Prozent arbeitsfähig, entscheidet der Arzt, ohne den Mann auch nur eine Sekunde untersucht zu haben. Gestützt darauf streicht die IV dem ehemaligen Magaziner die Rente.

So einfach geht das nicht, urteilt Anfang Januar 2010 das Obergericht des Kantons Solothurn, an welches der IV-Rentner mit Hilfe der Behindertenorganisation Procap gelangt ist. «Videoaufnahmen vermögen eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme in aller Regel nicht zu ersetzen», schreiben die Richter. Sie weisen den Fall an die IV zurück. Ein Arzt müsse den Mann persönlich untersuchen und dabei gründlich abklären, wie gut er wieder arbeiten könne. So hat eine Rheumatologin noch nach der gefilmten Zügelszene festgehalten, der Gesundheitszustand des Rentners sei unverändert, die halbe Rente also berechtigt. Auch mit erheblichen Rückenschmerzen könne man in einer «guten Phase» anspruchsvolle Arbeiten ausführen.

Für Ueli Kieser, Experte im Sozialversicherungsrecht, ist das Urteil wegweisend: «Nun ist klar, dass die IV auch bei der Jagd nach angeblichen Scheininvaliden faire Verfahren einhalten muss.»

Anzeige:

  • Kommentar Formular

© Beobachter Ausgabe 5 vom 04. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten

  • Invalidität

    Alles über Renten, Rechte und Versicherungen

  • Forum chronische Schmerzen

    Im Austausch mit Betroffenen erhalten Sie Tipps im Umgang mit chronischen Schmerzen.


    zum Forum

  • Arbeitsforum

    Bewerbung, Wiedereinstieg, Lohn, Arbeitslosigkeit, Arbeitsrecht: In diesem Forum finden Sie Tipps und Diskussionsbeiträge rund um das Arbeitsleben.

    zum Forum

  • Gesundheitsforum

    In diesem Forum dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Finden Sie Rat und lassen Sie sich von anderen Betroffenen Tipps geben.


    zum Forum

created by snowflake productions gmbh