Rentenbezug

Endziffernsalat bei der AHV

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Ursula Meisser
Ausgabe:
20/08

Die AHV-Nummern der Zwillinge Urs und Kurt Kobi unterscheiden sich nur gerade in den letzten drei Ziffern. Das führte dazu, dass die Brüder monatelang auf ihre korrekte Rente warten mussten.

(Bild: Ursula Meisser)

Die zweieiigen Zwillinge Urs und Kurt Kobi konnten diesen März ihren 65. Geburtstag feiern und freuten sich auf die AHV-Rente, Urs mit der AHV-Endziffer 210 und Kurt mit der 113. Doch zu früh gefreut: Zehn Tage vor Rentenbeginn teilte ihnen die Eidgenössische Ausgleichskasse mit, sie müsse «noch gewisse Abklärungen vornehmen».

Diese dauerten volle fünf Monate, während der die Zwillinge nur eine reduzierte Rente erhielten. Und sie förderten Erstaunliches zutage: Die aargauische Ausgleichskasse hatte von 1966 bis 1988 AHV-Beiträge von Urs in der Höhe von 60 000 Franken auf Kurts Konto verbucht. «Wir waren nicht erstaunt, sondern empört», meint Kurt Kobi, «denn wir hatten der Behörde bereits 1975, 1979 und 1982 gemeldet, dass Beiträge falsch verbucht worden waren.»

Fehlbuchungen - AHV weiss nichts

Bei der Ausgleichskasse des Kantons Aargau gibt man den Schwarzen Peter weiter: «Durch die Angabe der falschen AHV-Nummer auf den Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers von Urs Kobi wurden die Einkommen bei seinem Zwillingsbruder Kurt Kobi verbucht», erklärt Bergita Kayser, Direktorin der SVA Aargau. Von den drei Hinweisen auf Fehlbuchungen, welche die Brüder 1975, 1979 und 1982 gemacht haben, wisse sie nichts. Diese Antwort überzeugt die Zwillinge nicht: «Woher soll mein Arbeitgeber die AHV-Nummer meines Bruders gekannt haben?», fragt Urs. «Die hatten doch einfach ein Chaos.» Darauf deutet zumindest ein weiteres Detail hin: Das Rentenantragsformular, das die AHV vor einem Jahr an Urs schickte, trug die AHV-Nummer von Kurt.

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© Beobachter Ausgabe 20 vom 01. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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