Die Kiste barg eine Zeitbombe. Moritz Müller* hatte sie in eine Ecke gestellt, wo er sie nicht sehen musste. Briefe von Ämtern legte er ungeöffnet hinein, verbannte sie aus seinem Alltag. «Die Schwelle, den Briefkasten überhaupt zu leeren, war immens hoch», erinnert er sich. Eingeschriebene Briefe holte er irgendwann gar nicht mehr ab. Dabei hatten sie sein Leben längst im Griff. Aus Mahnungen wurden Betreibungen, schliesslich wurde sein Lohn gepfändet – ein Leben auf dem Existenzminimum. Und das, obwohl der angestellte Handwerker jeden Tag arbeitete, nicht schlecht verdiente und bescheiden lebte. Wie war das möglich?

Einkommen verdreifacht

Ein Blick ins Betreibungsregister bringt Klarheit. Die Steuerbehörden ruinierten den heute 32-jährigen Müller mit viel zu hohen Einschätzungen. Weil seine Steuererklärungen in die Kiste wanderten, setzten der Kanton und die Wohngemeinde Wettswil ZH das steuerbare Einkommen fest. 2008 beantragte die Gemeinde noch 55'000 Franken, 10'000 Franken mehr, als Müller im Jahr zuvor deklariert hatte.

Der kantonalen Steuerverwaltung genügte das nicht. Sie erhöhte auf 90'000 Franken – ohne Hinweis auf mehr Einkommen. Damals schaffte es Müller noch, eine Steuererklärung nachzureichen. Der Kanton musste auf 48'500 Franken runterkorrigieren.

Im Folgejahr beantragte die Gemeinde 90'000 Franken steuerbares Einkommen, was der Kanton genehmigte. Müller wehrte sich nicht, er bezahlte. Es sollte aber nicht bei der Verdoppelung des tatsächlichen Einkommens bleiben. Bis 2013 erhöhten Kanton und Gemeinde systematisch weiter bis auf 140'000 Franken – angeblich «nach pflichtgemässer Einschätzung». In den letzten Jahren machte die Gemeinde das gleich selber, ohne Absprache mit dem Kanton.

Der Schuldenberg wuchs stetig

«Eine Begründung der Erhöhung ist gegenüber dem kantonalen Steueramt dann nicht nötig», bestätigt Felix Bühler, Sprecher der Zürcher Finanzdirektion. Dies obwohl der Kanton die Gemeindesteuerämter beaufsichtigen muss. Nach den ersten beiden Einschätzungen war Müllers Schuldenberg bereits so hoch, dass er keinen Weg mehr sah, ihn mit seinem Handwerkerlohn abzubauen.

«Ob sich jetzt das Betreibungsamt oder jemand anders meldete, spielte in der Situation keine Rolle mehr», erinnert er sich. Allein für 2012 hätte er über 20'000 Franken Steuern bezahlen müssen, Bundessteuern und Militärpflichtersatz nicht eingerechnet. Kaum möglich bei einem Monatslohn von 4500 Franken netto.

Müller sah sich in einem Käfig gefangen, aus dem er sich nicht mehr befreien konnte. Weshalb wehrte er sich nicht, verzichtete er auf Hilfe? Das erhellte sich erst vor zwei Jahren. Ein Psychiater diagnostizierte eine gravierende Persönlichkeitsstörung, die Müller seit der Jugend Probleme bereitet. Eine, die ihm administrative Aufgaben zur Hölle macht.

Die Geschichte erinnert an andere Fälle von Steuerabzocke, die der Beobachter in den vergangenen zwei Jahren publik gemacht hat. Im Fall Müller kommt etwas Neues hinzu: Die Gemeinde wusste ziemlich genau, was er tatsächlich verdiente. In einem Brief an Müller schrieb der Steuersekretär 2010: «Gemäss Ihren Angaben […] erwarten Sie für 2009 ein steuerbares Einkommen von 47'000 Franken.» Und er solle doch die Erklärung «nächstes Jahr bitte wirklich einreichen». Acht Monate später verdoppelte die Gemeinde den Betrag auf 90'000 Franken.

Vom Steueramt überschätzt

Der Hilfsarbeiter 
Gegen 300'000 Franken Steuern hatte der Zürcher Hilfsarbeiter Ernst Suter aus Dürnten ZH zu viel bezahlt. Der Bericht im Beobachter löste in der ganzen Schweiz Empörung aus. Letztlich erreichten die Dürntner Stimmbürger über eine Gemeindeversammlung, dass Suter 250'000 Franken zurückbezahlt wurden.

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Quelle: PASCAL MORA

Die Spitalärztin
Auf das Dreifache ihres Lohns schätzten die Zürcher Steuerbehörden das Einkommen der Spitalärztin Simone Stöhr aus Männedorf ZH ein. Weil sie die Steuerrechnungen über insgesamt 1,8 Millionen Franken irgendwann nicht mehr bezahlen konnte, wurden ihr der Lohn und dann die Rente gepfändet. Eine Beschwerde ist beim Bundesgericht hängig.

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Quelle: PASCAL MORA

Der Handwerker
Auf rund 200'000 Franken schätzten die Zürcher Steuerbehörden einen schwer depressiven Handwerker ein. Mit einem ebenfalls depressiven Freund war er bei den Behörden vorstellig geworden – und blitzte ab. Erst ein von der Erwachsenenschutzbehörde beauftragter Anwalt erreichte, dass ein Grossteil der zu viel bezahlten Steuern zurückbezahlt wurde.

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Quelle: PASCAL MORA

Laut Gesetz müssen Einschätzungen «nach pflichtgemässem Ermessen» erfolgen, der Betrag muss also realen Verhältnissen entsprechen. Eine Erhöhung darf nicht als Strafe festgesetzt werden.

Doch selbst als der Gemeinde Unterlagen über Müllers Lohnpfändung vorlagen, passte sie ihre Einschätzungen nicht an das wirkliche Einkommen an. In der provisorischen Rechnung für das Steuerjahr 2014 reduzierte sie den Betrag lediglich minim von 140'000 auf 120'000 Franken. 

Will ihn das Steueramt bestrafen?

Steuerexpertin Patrizia Stiegler, die Müller in einem Verfahren vertritt, sieht zwei mögliche Gründe für die krass überhöhten Einschätzungen. «Entweder wollte das Steueramt ihn für seine mangelhafte Kooperation bestrafen, was aufgrund des Vorgehens zu vermuten ist. Oder es versuchte, mehr Geld einzuziehen, als Müller überhaupt bezahlen konnte.» Beides – die Bestrafung und die Konfiskation – seien aber laut Bundesverfassung verboten. Stiegler verlangt darum, dass die Steuereinschätzungen für nichtig erklärt werden. Ihre Beschwerde ist vor dem Zürcher Verwaltungsgericht hängig. Der Kanton und die Gemeinde wollten sich nicht zum Fall äussern.

Für Stiegler ist es unverständlich, dass die Gemeinde nicht einmal minimalste Abklärungen gemacht hat, wie dies in anderen Kantonen durchaus üblich ist. «Bereits ein einfaches Telefonat an das Personalbüro des Arbeitgebers hätte Aufschluss über das tatsächliche Einkommen gegeben.»

So einfach sei es nicht, das Einkommen eines Bürgers zu erfassen, wendet der Wettswiler Steuersekretär ein. «Wir wissen ja zum Beispiel nicht, ob eine Person mehrere Einkommen hat. Und wenn jemand bezahlt, müssen wir davon ausgehen, dass unsere Einschätzung nicht zu hoch war.» Dass Müller heute professionelle Hilfe annimmt, ist nicht selbstverständlich. Doch die Steuerschulden waren letztlich nicht mehr bezahlbar. «Ich bekam Angst, meine Wohnung und den Job zu verlieren», sagt Müller.

Zuerst wollte er seinen Vater um ein Darlehen bitten. Im Gespräch offenbarte er ihm dann die ganze Misere. Auch das mit den Briefen in der Kiste. «Ich fiel aus allen Wolken», sagt der Vater. Er wollte ihm sofort helfen und kontaktierte neben dem Hausarzt auch die Gemeinde und das kantonale Steueramt. «Es hiess, man könne nichts mehr machen, weil alle Fristen für Einsprachen abgelaufen seien», sagt Vater Müller. Aber er könne ja die Schulden des Sohnes bezahlen. Ein Gesuch für eine Steuerrevision beim Kanton sei zwar noch möglich. Dies führe aber selten zum Erfolg.

«Ich fühle mich nicht ernst genommen. Als normaler Bürger hat man so keine Chance, zu seinem Recht zu kommen.»

Vater von Moritz Müller*

Der Vater versuchte es. Eine Revision kann man bis drei Monate nach dem «Wegfall des Hinderungsgrunds» verlangen. Doch im Kanton Zürich gibt es eine weitere, umstrittene Regelung. Für den Vater, einen juristischen Laien, wurde sie zum Stolperstein. Er hätte angeblich eine verschärfte Art von Revision beantragen müssen, die Wiederherstellung der Frist. Dafür hätte er nur einen Monat Zeit gehabt.

Das kantonale Steueramt beschied dem Vater, diese Frist verpasst zu haben, ebenso das Steuerrekursgericht. «Man hatte mich offensichtlich falsch beraten», so der Vater. Die Gemeinde bestreitet dies, der Inhalt der Beratung sei nicht «aktenkundig». Der pensionierte Vater schwankt zwischen Ungläubigkeit und Groll. «Ich fühle mich nicht ernst genommen. Als normaler Bürger hat man so keine Chance, zu seinem Recht zu kommen.»

Steuerexpertin Patrizia Stiegler ist zuversichtlich, dass höhere Instanzen anders entscheiden werden. «Um die zentrale Frage, ob die Steuereinschätzungen überhaupt rechtens sind, haben sich die Zürcher Gerichte bisher gedrückt. Wenn aber etwas nichtig ist, gilt das unabhängig von Fristen.»

Das Parlament muss entscheiden

Die stossenden Einschätzungen beschäftigen auch das Parlament. Der Nationalrat muss in der Wintersession über eine Initiative von Jacqueline Badran (SP) entscheiden. Die «Lex Ernst Suter» soll Steuerrevisionen bei schwerwiegenden gesundheitlichen Beschwerden vereinfachen. Heute ist eine Revision meist nur möglich, wenn der Betroffene Gründe vorbringen kann, die vorher nicht bekannt waren. Bei langjähriger Erkrankung oder Beschwerden wie Lese- und Schreibdefiziten ist das nicht der Fall.

Politiker von links bis rechts aus dem Kanton Zürich unterzeichneten die Initiative. In der vorberatenden Nationalratskommission fiel sie aber mit zehn gegen vier Stimmen durch – bei neun Enthaltungen. Gemäss der Mehrheit der Kommission sollen die zuständigen Gemeinde- und Kantonsbehörden unrealistische Einschätzungen verhindern, indem sie Betroffene kontaktieren und ihnen Hilfe anbieten. Genau das, was sie in den meisten Fällen nicht getan haben.

* Name geändert

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