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Zustupf

So berechnen Sie Ergänzungsleistungen

Text:
  • Laurence Eigenmann
Ausgabe:
23/07

Als Beispiel soll der Fall einer 77-jährigen alleinstehenden AHV-Rentnerin dienen, die im Kanton Aargau wohnt - nennen wir Sie Elisabeth Müller. Ihre Einnahmen beschränken sich auf die AHV-Rente von monatlich 1750 Franken. Der Mietzins für ihre Dreizimmerwohnung beläuft sich auf 1'350 Franken pro Monat (entspricht 16'200 Franken pro Jahr). An Krankenkassenprämien zahlt sie monatlich 350 Franken (entspricht 4'200 Franken pro Jahr). Sie verfügt über ein Vermögen von 80'000 Franken.

 

Jährliche Einnahmen
AHV/IV-Renten (100%) 21'000   1
Weitere Renten, 2. Säule, Unfallrenten, ausländische Renten, Alimente, Taggelder (100%) ...    
Nettoerwerbseinkommen (70%) ...    
Eigenmietwert meines Eigentums (gemäss Steuererklärung) ...    
Bruttoeinkommen aus Vermögen    
(z.B. Zinsen, Dividenden) 200   2

 

   Alleinstehende Ehepaare      
Bruttovermögen nach Schuldenabzug (gemäss Steuererklärung)
80'000
...
     
Freibetrag  
-25'000
-40'000      
Freibetrag* bei selbstbewohnter Liegenschaft
...
...
     
Total 55'000
...
     
Vom Vermögen als Einkommen anzurechnen    
   
1/10 bei AHV-Rente
5'500    
1/15 bei IV-Rente
... 3
Total Einnahmen
26'700
 
* Dieser beträgt 75'000 Franken in den meisten Kantonen    
1  
  Betrag aus der AHV-Rente (12-mal 1750 Franken)
   
2  
  Elisabeth Müllers gesamtes Vermögen liegt auf einem Privatkonto der Aargauischen Kantonalbank. Der Zinssatz von 0,25 Prozent ergibt einen Ertrag von 200 Franken.
   
3  
  Aufgrund ihres Vermögens von 80'000 Franken werden Frau Müller 5500 Franken als Einkommen angerechnet. Sie hat damit Jahreseinnahmen von total 26'700 Franken.

 

 

 

Jährliche Ausgaben
  Alleinstehende Ehepaare  
Lebensbedarf
 
18'140
 
27'210
 
  4
Mieter: Mietzins pro Jahr, plus Nebenkosten**
13'200
...
  5
Eigentümer: Eigenmietwert, plus 1680 Franken für Nebenkosten**  
...
 
...
   
Hypothekarzinsen, bis zur Höhe des Liegenschaftsertrages
...
 
...
   
Pauschalbetrag für Krankenkasse
3'336
...
  6
Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
...
...
Total Ausgaben
34'676
...
** Aber höchstens 13'200 Franken für Alleinstehende und 15'000 Franken für Ehepaare.
           
4  
  Pauschalbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf (in den Kantonen Graubünden und Neuenburg gelten hier tiefere Werte).
   
5  
  Elisabeth Müller kann nicht ihre effektiven Mietkosten von 16'200 Franken einsetzen, da diese den staatlich festgelegten Maximalbetrag übersteigen (für Alleinstehende 13'200 Franken, für Verheiratete 15'000 Franken; im Kanton Neuenburg gelten noch tiefere Werte).
   
6  
  Für jeden Kanton wird jährlich die durchschnittliche Krankenkassenprämie bestimmt - die effektiven Prämien werden nur in diesem Umfang anerkannt. Die Durchschnittsprämie 2007 für den Aargau beträgt 3336 Franken. Total kommt Elisabeth Müller damit auf Aus­gaben von 34'676 Franken.

 

 

 

Bilanz

Das Total der Ausgaben wird dem Total der Einnahmen gegenübergestellt. In unserem Beispiel ergibt sich daraus ein Fehlbetrag von 7'976 Franken. In diesem Umfang wird Elisabeth Müller Ergänzungsleistungen bekommen.

 

Weitere Infos

Dieses Schema stammt aus dem Merkblatt «Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV» der AHV/IV-Informationsstelle. Dieses sowie ein weiteres nützliches Infoblatt ist bei jeder Zweigstelle der AHV erhältlich, ebenso als Download im Internet unter www.ahv.ch/... .

HelpOnline

Weitere Infos zum Thema Verwandtenunterstützung sowie ein Merkblatt finden Beobachter-Mitglieder auf HelpOnline.

© Beobachter Ausgabe 23 vom 07. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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