Wer in der Schweiz wohnt und/oder hier arbeitet, ist obligatorisch bei der AHV versichert – mit Ausnahme weniger Spezialfälle. Erwerbstätige müssen grundsätzlich ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag Beiträge zahlen. Die Beitragspflicht endet üblicherweise mit Erreichen des AHV-Rentenalters (Frauen 64, Männer 65); Nichterwerbstätige werden am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag beitragspflichtig. Zusammen mit den Beiträgen an die AHV werden auch diejenigen an die IV und die Erwerbsersatzordnung (EO) eingezogen.

So weit alles klar. Doch das Thema AHV-Beiträge hat es an sich, dass es schnell einmal komplizierter wird , sobald man in der Praxis damit zu tun hat. Im Folgenden die Antworten auf häufig gestellte Fragen.