Altersvorsorge: Wer richtig rechnet, geniesst seinen Ruhestand in aller Ruhe
Pensionskassengelder sind ab diesem Jahr zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern. Für angehende Rentner stellt sich die Frage: Altersrente oder Kapitalbezug? Wer sich das Guthaben auszahlen lässt und das Geld richtig anlegt, spart eine Menge Steuern.
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16 Jahre nach Inkraftsetzung des BVG ist die zweite Säule (Pensionskasse) zum tragenden Pfeiler im schweizerischen Vorsorgekonzept geworden. Auch die volle Freizügigkeit beim Stellenwechsel und die aus steuerlichen Gründen vielfach genützte Einkaufsmöglichkeit für fehlende Beitragsjahre erlauben vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Immer mehr Pensionskassen ermöglichen die Wahl zwischen der lebenslänglichen Altersrente oder dem Kapitalbezug des Altersguthabens. Ein wichtiger Entscheid, mit dem sich viele Vorsorgenehmer aber schwer tun.
Der derzeit gültige Rentensatz von 7,2 Prozent auch Umwandlungssatz genannt ergibt bei einem Alterskapital von zum Beispiel 500000 Franken eine Jahresrente von 36000 Franken. Diese muss von allen Neubezügern seit dem 1. Januar 2002 voll als Einkommen versteuert werden. Zusammen mit der ebenfalls zu 100 Prozent steuerpflichtigen AHV führt dies schnell einmal zu einer unverhältnismässig hohen Steuerlast. Weiterer Nachteil der Rente: Stirbt der Mann, erhält seine Ehefrau nur noch 60 Prozent des Betrags, und bei deren Ableben gehen die Erben leer aus. Dieser Umstand und die hohe Besteuerung veranlassen immer mehr Pensionierte, ihr Pensionskassenguthaben als Kapital zu beziehen. Dabei wird der Bezug einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert.
Steuervorteile durch den Kapitalbezug treten aber nur dann ein, wenn das Geld steuergünstig wieder angelegt wird. Dafür bieten sich vor allem Vorsorgeprodukte der Säule 3b an: privat finanzierte Leibrentenlösungen wie Einmaleinlagen mit Kapitalbezug oder Einmaleinlagen mit Rentenzahlungen. Aus mangelnder Kenntnis prüfen aber viele angehende Rentner diese Möglichkeit gar nicht.
Stattdessen wird das bezogene Alterskapital häufig in festverzinsliche Wertpapiere (Obligationen, Obligationenfonds) investiert. Doch hier sind die Zinserträge und Ausschüttungen ebenfalls zu 100 Prozent einkommenssteuerpflichtig.
Weniger Steuern, Mehr Geld
An einer solchen Entscheidung sind allerdings auch die Vorsorgeberater mitschuldig: Die wenigsten empfehlen ihren Kunden eine steuerlich optimale und risikobewusste Wiederanlage. Oft werben sie zwar verkaufswirksam mit den angeblich erzielbaren Steuervorteilen beim Kapitalbezug, berechnen diese aber nicht für die einzelnen Varianten im konkreten Fall.
Hans Briner (Name geändert) dagegen bereitete sich auf den Entscheid Rente oder Kapitalbezug gut vor. Zuerst berechnete er den jährlichen Einkommensbedarf nach der Pensionierung am 1. Januar 2007 und kam auf einen Betrag von 76800 Franken. Er und seine dann 64-jährige Frau können mit jeweils 18540 Franken AHV-Rente rechnen. Entscheidet sich Briner für die Pensionskassenrente (36000 Franken), ergibt sich zusammen mit übrigen Vermögenserträgen und nach Abzug der Steuern aber nur ein gesamtes Jahreseinkommen von 67515 Franken. Zu wenig also, um den Lebensunterhalt zu decken.
Anders sähe es aus, wenn Briner sein Pensionskassengeld beziehen und 410000 Franken in den Kauf einer aufgeschobenen Rente von 40000 Franken (inklusive nicht garantierter Anteil) mit Beginn ab 75 Jahren investieren würde. Bei einem Vermögen von 438000 Franken und einem Pensionskassenkapital von nochmals einer halben Million kann er sich das leisten.
Bei dieser Variante würde sein Jahreseinkommen auf 72000 Franken steigen. Grund: wesentlich tiefere Steuern. Sie würden sich auf rund 8000 Franken reduzieren, womit er pro Jahr 5000 Franken mehr zur Verfügung hätte!
Für die Altersperiode von 66 bis 74, in der die Leibrente noch nicht zum Tragen kommt, müsste er von der AHV-Rente und teilweise vom Verzehr seines Vermögens leben. Mit einer steuerlichen Optimierung seines bisherigen Vermögens (zum Beispiel durch eine Einmaleinlage mit Kapitalzahlung) könnte Briner eine weitere Senkung der Steuerbelastung erreichen.
Nachdem Briner alle Möglichkeiten durchgerechnet hatte, entschied er sich für den Kapitalbezug. Die Beobachter-Auswertung bietet ihm zudem die nötige Basis, damit er bei seiner Bank beziehungsweise Versicherung die richtigen Produkte erhält.
© Beobachter Ausgabe 1 vom 11. Jan 2002 - Alle Rechte vorbehalten











Früher in Rente?
Je früher die Frage der Finanzierung angegangen wird, umso realistischer ist die Umsetzung.