Arbeitslosigkeit
Die faule Haut rentiert nicht mehr
Ein entsprechender Beobachter-Artikel zeigt Wirkung: Eine Benachteiligung älterer Arbeitsloser wird nun behoben.

(Bild: Archiv)
Artikel zum Thema
Stossende Gesetzesbestimmung bei der Arbeitslosenversicherung: Wer keinen Job hat und kurz vor dem Bezug der AHV steht, fährt finanziell schlechter, falls er einen Zwischenverdienst ausübt (siehe Artikel zum Thema «Arbeitslosigkeit: Lohnendes Nichtstun»). Nach der Publikation wandten sich zahlreiche betroffene Stellensuchende an das Beobachter-Beratungszentrum und wollten wissen, wie sie sich gegen diese Benachteiligung zur Wehr setzen können. Die zuständigen Behörden und Gerichte wurden in der Folge mit Einsprachen und Beschwerden eingedeckt. Und auf Klärung warteten auch die Ämter: So schrieb etwa die Arbeitslosenkasse des Kantons St. Gallen, es liege «tatsächlich eine unbefriedigende Situation» vor.
Der Druck zeigt jetzt erste Wirkung: Das Staatssekretariat für Wirtschaft teilt den Arbeitslosenkassen und kantonalen Amtsstellen in einem Schreiben mit, dass die fragliche Bestimmung voraussichtlich Anfang Juli geändert werde. Nichtstun dürfte sich also schon bald nicht mehr rechnen: Versicherte, die kurz vor dem Rentenalter stehen, sollen in Zukunft keine finanziellen Einbussen mehr erleiden, wenn sie pflichtbewusst sind und einen Job annehmen.
© Beobachter Ausgabe 7 vom 30. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten











Früher in Rente?
Je früher die Frage der Finanzierung angegangen wird, umso realistischer ist die Umsetzung.