Nein, das ist korrekt. In der Krankenversicherung müssen sich die Versicherten an den Behandlungskosten mittels Franchise und Selbstbehalt beteiligen. Das gilt sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall.

Die Kostenbeteiligung bewirkt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse erst beginnt, wenn die Behandlungskosten den Betrag der Franchise übersteigen. Sobald das der Fall ist, steuert die Krankenkasse ihren Anteil bei. Sie übernimmt 90 Prozent des Rechnungsbetrags, die restlichen 10 Prozent sind als Selbstbehalt weiterhin aus dem eigenen Portemonnaie zu bezahlen. Der Selbstbehalt ist aber immerhin auf 700 Franken pro Jahr beschränkt.

Anders sieht es aus, wenn der Unfall nicht über die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung beim Arbeitgeber abgewickelt wird: Dort gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt.

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