• Anzeige:

Betreibung

Holzhammermethode

Text:
  • Ann Schwarz
Ausgabe:
18/03

Die Zahlungsmoral nimmt ab. Wer nicht auf seiner Forderung sitzen bleiben will, muss zum äussersten Mittel greifen – und betreiben.

Bereits vor Monaten lieferte Schreinermeister Peter Berner  die sechs Stühle beim Kunden ab. Seither hat er nichts  mehr gehört – Rechnung und Mahnungen blieben ohne  Reaktion. Jetzt kann Berner nur noch die Betreibung einleiten.  Zum Glück sind Auftragsbestätigung und unterschriebener  Lieferschein vorhanden. Denn Voraussetzung für eine erfolgreiche  Betreibung ist eine Schuldanerkennung, also ein Dokument,  das die Forderung gegenüber dem Schuldner belegt. Das Beispiel von Peter Berner ist erfunden, aber es steht  für die Sorgen vieler Inhaber von kleineren und mittleren  Unternehmen: Die Zahlungsmoral und auch die Zahlungsfähigkeit  der Kunden nehmen ab. Fast die Hälfte der Rechnungen  wird nicht fristgerecht bezahlt. «Es braucht immer mehr  Aufwand, um Geld einzutreiben», so Heiner Geering, Ombudsmann  des Verbands Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute. «Die  Inkassobüros haben mehr Aufträge, aber die Erfolgsquote sinkt.»


Wer Schulden eintreiben will, muss ein Betreibungsbegehren  stellen. Das Formular ist auf dem Betreibungsamt (und im Internet)  erhältlich und beim zuständigen Amt, in der Regel  am Wohnsitz des Schuldners, einzureichen. Bereits am nächsten  Tag stellt das Amt den Zahlungsbefehl aus.


Inkassobüros sind kein Erfolgsgarant
Die Betreibungskosten müssen vom Gläubiger vorgeschossen  werden; sie richten sich nach der Höhe der Forderung.  Die Zustellung kostet sieben Franken extra.Will der Schuldner  nicht zahlen, kann er Rechtsvorschlag erheben, was das Verfahren  vorläufig stoppt. Dann kann der Gläubiger versuchen,  den Rechtsvorschlag durch den Rechtsöffnungsrichter aufheben  zu lassen. Gelingt ihm dies, ist der Weg frei zur Fortsetzung  der Betreibung. Andernfalls muss er eine Zivilklage beim Friedensrichter  einreichen.


Peter Berner hat gute Karten in der Hand: Er kann nämlich  beweisen, dass er seine Leistung erbracht hat. Er ficht den  Rechtsvorschlag deshalb mit grosser Aussicht auf Erfolg an. Neben dem gesetzlich geregelten Dienst der Betreibungsämter  bieten auch private Inkassobüros ihren Service an. Allerdings  finden sich darunter auch Eintreiber, die in der Wahl ihrer  Mittel keineswegs zimperlich sind und horrende Gebühren  und Erfolgsprämien verlangen.


Aber auch die Dienste von seriös arbeitenden Inkassofirmen  sind nicht billig. Zu den Kosten für die Verfahrensschritte  kommen die Erfolgsprämie und oft noch eine Jahresprämie  – eine Erfolgsgarantie gibt es dennoch nicht. Bleiben  die Bemühungen erfolglos, hat sich das Loch in der Kasse  nochmals massiv vergrössert.

 

Weitere Infos

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh