Betreibung
Holzhammermethode
Die Zahlungsmoral nimmt ab. Wer nicht auf seiner Forderung sitzen bleiben will, muss zum äussersten Mittel greifen – und betreiben.
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Bereits vor Monaten lieferte Schreinermeister Peter Berner die sechs Stühle beim Kunden ab. Seither hat er nichts mehr gehört – Rechnung und Mahnungen blieben ohne Reaktion. Jetzt kann Berner nur noch die Betreibung einleiten. Zum Glück sind Auftragsbestätigung und unterschriebener Lieferschein vorhanden. Denn Voraussetzung für eine erfolgreiche Betreibung ist eine Schuldanerkennung, also ein Dokument, das die Forderung gegenüber dem Schuldner belegt. Das Beispiel von Peter Berner ist erfunden, aber es steht für die Sorgen vieler Inhaber von kleineren und mittleren Unternehmen: Die Zahlungsmoral und auch die Zahlungsfähigkeit der Kunden nehmen ab. Fast die Hälfte der Rechnungen wird nicht fristgerecht bezahlt. «Es braucht immer mehr Aufwand, um Geld einzutreiben», so Heiner Geering, Ombudsmann des Verbands Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute. «Die Inkassobüros haben mehr Aufträge, aber die Erfolgsquote sinkt.»
Wer Schulden eintreiben will, muss ein Betreibungsbegehren stellen. Das Formular ist auf dem Betreibungsamt (und im Internet) erhältlich und beim zuständigen Amt, in der Regel am Wohnsitz des Schuldners, einzureichen. Bereits am nächsten Tag stellt das Amt den Zahlungsbefehl aus.
Inkassobüros sind kein Erfolgsgarant
Die Betreibungskosten müssen vom Gläubiger vorgeschossen werden; sie richten sich nach der Höhe der Forderung. Die Zustellung kostet sieben Franken extra.Will der Schuldner nicht zahlen, kann er Rechtsvorschlag erheben, was das Verfahren vorläufig stoppt. Dann kann der Gläubiger versuchen, den Rechtsvorschlag durch den Rechtsöffnungsrichter aufheben zu lassen. Gelingt ihm dies, ist der Weg frei zur Fortsetzung der Betreibung. Andernfalls muss er eine Zivilklage beim Friedensrichter einreichen.
Peter Berner hat gute Karten in der Hand: Er kann nämlich beweisen, dass er seine Leistung erbracht hat. Er ficht den Rechtsvorschlag deshalb mit grosser Aussicht auf Erfolg an. Neben dem gesetzlich geregelten Dienst der Betreibungsämter bieten auch private Inkassobüros ihren Service an. Allerdings finden sich darunter auch Eintreiber, die in der Wahl ihrer Mittel keineswegs zimperlich sind und horrende Gebühren und Erfolgsprämien verlangen.
Aber auch die Dienste von seriös arbeitenden Inkassofirmen sind nicht billig. Zu den Kosten für die Verfahrensschritte kommen die Erfolgsprämie und oft noch eine Jahresprämie – eine Erfolgsgarantie gibt es dennoch nicht. Bleiben die Bemühungen erfolglos, hat sich das Loch in der Kasse nochmals massiv vergrössert.
Weitere Infos
- Stadtammann- und Betreibungsamt Zürich mit umfassenden Infos: www.stadt-zuerich.ch
- Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute: www.vsi1941.ch
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten






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