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Das neue Urteil

Besserer Schutz für Leichtgläubige

Text:
  • Michael Krampf
Ausgabe:
1/07

Betrug bleibt Betrug, auch wenn sich das Opfer auf ein unverhältnismässiges Gewinnversprechen einlässt, entschied das Bundesgericht.

Ein italienischer Bauer wurde Opfer der «Nigeria Connection». Eine Frau aus Sierra-Leone hatte ihn gebeten, beim Transport von Diamanten und 25 Millionen Dollar zu helfen. Die angeblichen Vermögenswerte wurden in einem Koffer an eine Sicherheitsfirma in der Schweiz gesandt. Hier musste der Italiener den Koffer gegen Barzahlung von 11'630 Dollar auslösen. Dafür hatte ihm die Frau fünf Millionen Dollar versprochen, die er nie erhielt.

Das Berner Obergericht verurteilte die Täter wegen Betrugs. Einer verlangte Freispruch vor Bundesgericht, weil die Arglist wegen des unrealistischen Versprechens nicht vorliege und so eine Bestrafung wegen Betrugs ausgeschlossen sei.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Arglist werde, unabhängig von der Höhe des Gewinnversprechens, erst dann verneint, wenn der Getäuschte die elementarsten Vorsichtsmassnahmen missachte. Dies kann dem Landwirt nicht vorgeworfen werden.

Er war in die Schweiz gereist, um mehr Informationen zu erhalten; durch ein geschickt inszeniertes Rollenspiel konnte ihn die Bande jedoch täuschen.

 

Bundesgericht, Urteil vom 6. November 2006 (6S.168/2006)


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© Beobachter Ausgabe 1 vom 03. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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