Das neue Urteil
Unfall ist nicht gleich Unfall
Zieht man sich dann eine Verletzung zu, wenn man sich in eine gefährliche Situation begibt, können Versicherungen die Übernahme der Kosten verweigern.
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Ein elfjähriges Mädchen schlug beim Zusammenstoss zweier «Putschautos» mit dem Kiefer so stark am Lenkrad auf, dass dabei ein Zahnnerv verletzt wurde. Ein klassischer Unfall, würde man meinen - nicht aber aus juristischer Sicht, wie das Eidgenössische Versicherungsgericht entschieden hat. Die Konsequenz: Die Krankenkasse muss die Zahnbehandlung nicht bezahlen.
Der Begriff «Unfall» im Sozialversicherungsrecht setzt einen ungewöhnlichen äusseren Faktor voraus. Laut den höchsten Richtern in Luzern nimmt man bei einer Vergnügungsfahrt mit einem so genannten Autoscooter jedoch bewusst in Kauf, mit anderen «Putschautos» zusammenzustossen; darin liege ja gerade der Zweck einer solchen Fahrt. Die grossen Kräfte, die bei einer derartigen Kollision auf den Körper wirken, seien deshalb nichts Ungewöhnliches.
Auch der Umstand, dass das Mädchen infolge der grossen Wucht mit dem Kiefer am Lenkrad aufschlug, ändert laut den Richtern nichts an der rechtlichen Beurteilung. Der Aufprall sei zwar weder gewollt noch geplant gewesen, doch er liege bei einer Autoscooter-Fahrt «nicht ausserhalb des Alltäglichen und Üblichen».
Eidgenössisches Versicherungsgericht, Urteil vom 4. November 2005 (K 90/03)
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© Beobachter Ausgabe 9 vom 26. Apr 2006 - Alle Rechte vorbehalten











Früher in Rente?
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