Erbfolge
Erben die Geschwister?
Frage: Ich habe keine Kinder, und meine Eltern sind gestorben. Da meine Schwester keinen Pflichtteil hat, dachte ich, dass nur meine Frau von mir erben wird. Nun habe ich gelesen, dass Geschwister doch erben. Was stimmt?
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Das ZGB unterscheidet zwischen gesetzlichem Erbanteil und Pflichtteil - das wird oft verwechselt. Richtig ist, dass der Pflichtteil für Geschwister 1988 abgeschafft wurde.
Ein Pflichtteil - ein garantiertes Minimum des gesetzlichen Erbanteils - steht nur noch Nachkommen, überlebenden Ehegatten, eingetragenen Partnern und Eltern zu.
Verhindert ein Testament oder eine Schenkung zu Lebzeiten, dass diese ihren Pflichtteil erhalten, können sie sich wehren. Weiter entfernten Verwandten wie Schwestern, Onkeln oder Cousins darf man ihren ganzen gesetzlich vorgesehenen Erbanteil entziehen.
Wenn Sie aber nichts vorkehren, gilt die gesetzliche Erbfolge: Ihre Schwester erhielte einen Viertel Ihres Nachlasses, nur drei Viertel gingen an Ihre Ehefrau. Soll sie alles erben, müssten Sie sie in einem Testament als Ihre Alleinerbin einsetzen.
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© Beobachter Ausgabe 20 vom 01. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten






