Für Notfälle

Bankvollmacht sinnvoll?

Text:
  • Giuseppe Botti
Ausgabe:
9/06

Frage: Da ich 74 Jahre alt bin, möchte ich einem Kollegen für Notfälle eine Bankvollmacht über mein Sparkonto geben. Ganz wohl ist mir nicht dabei, eine Vollmacht in fremde Hände zu geben. Gibt es eventuell eine andere Lösung?

Wenn Sie einer Drittperson aus dem Kollegenkreis eine Bankvollmacht über Ihr Sparkonto erteilen wollen, ist besondere Vorsicht angebracht. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass solche Vollmachten auch von anscheinend vertrauenswürdigen Personen missbraucht werden. Ich würde Ihnen daher empfehlen, bei einer anderen Bank ein neues Sparkonto zu eröffnen und dort nur einen bestimmten Betrag, zum Beispiel 3000 Franken, einzuzahlen. Ihr Kollege kann dann nur über diesen Betrag verfügen, und damit wird auch das Risiko limitiert. Beachten Sie aber, dass er im Todesfall trotz Bankvollmacht nicht über den Betrag verfügen kann. Die Bank wird bei Ihrem Ableben eine Erbenbescheinigung verlangen und den Betrag nur Ihren Erben oder dem Erbenvertreter auszahlen.

 

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© Beobachter Ausgabe 9 vom 26. Apr 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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