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Geldnot

Sparheft für die Tochter

Text:
  • Gabriele Herfort
Ausgabe:
14/05

Meine 14-jährige Tochter hat von ihrer Grossmutter ein Sparheft über 5000 Franken geschenkt bekommen. Kann ich das Geld für die dringend benötigte Waschmaschine und den Tumbler verwenden? Irma A.

Nein. Geld in einem Sparheft auf den Namen des Kindes ist Kindesvermögen. Eltern haben die Pflicht, dieses bis zur Mündigkeit zu verwalten und zu vermehren. Erlaubt ist, die Zinsen für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung des Kindes zu verwenden. Bei hohen Erträgen kann das Geld für gemeinsame Haushaltskosten eingesetzt werden, nicht aber für Haushaltsgegenstände wie eine Waschmaschine.

Mit der Volljährigkeit und dem Ende der elterlichen Sorge erhält Ihre Tochter ihr Vermögen zur eigenen Verfügung. Sie sind zur genauen Abrechnung des von Ihnen verwalteten Geldes verpflichtet. Verbrauchen Sie das Geld vom Sparheft für eigene Zwecke, haften Sie für den entstandenen Schaden und sind zum Ersatz verpflichtet.

© Beobachter Ausgabe 14 vom 07. Jul 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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