Haushalt
Keine Sozialhilfe wegen Konkubinat?
Frage: Mein Freund, mit dem ich zusammenwohne, ist auf Sozialhilfe angewiesen - bekommt aber keine. Das Amt rechnet mein Einkommen mit ein. Für Haushaltsarbeiten wird ihm ein fiktives Einkommen von 800 Franken berechnet. Ist das korrekt?
Leben Sie in einem stabilen Konkubinat, dürfen Ihr Einkommen und Ihr Vermögen angemessen berücksichtigt werden.
Nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wird von einem stabilen Konkubinat ausgegangen, wenn Ihre Lebensgemeinschaft mindestens zwei Jahre dauert oder Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.
Leben Sie erst seit kurzem zusammen, werden beide wie eine Wohn- und Lebensgemeinschaft behandelt, und Ihr Einkommen wird nicht mitberechnet. Es wird jedoch nur der Pro-Kopf-Anteil an Lebens- und Mietkosten im Unterstützungsbudget Ihres Freundes berücksichtigt. Ein fiktives Einkommen für Haushaltsarbeiten von bis zu 900 Franken kann Ihrem Partner in jedem Fall angerechnet werden, wenn er die Arbeiten, die im Haus anfallen, für Sie erledigt.
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 03. Sep 2008 - Alle Rechte vorbehalten
