Inkasso: Mit der Rechnung schlecht gefahren
Dienstleistungen erfolgen meist vor der Bezahlung, und Waren wechseln schnell die Hand. Wenns jedoch um das Bezahlen geht, ist es mit der Lockerheit vorbei.

Artikel zum Thema
Als die Rhododendren in ihrer ganzen Pracht erblühten, vergass Annelies Beyeler (alle Namen geändert) wieder einmal für einen Augenblick, dass der Gärtner ihr noch rund 15000 Franken schuldete. Einst hatte sie ihm für 30000 Franken den alten Rolls-Royce verkauft, der sie schmerzhaft an ihren verstorbenen Mann erinnerte. Bezahlen würde er, versprach Heinz Lammer, in Naturalien mit Gartenarbeit und der Lieferung von Gewächsen. So einigte man sich, damals vor zehn Jahren.
Manchen Herbst und Winter verrichtete Gärtner Lammer seinen Dienst und rapportierte seinen Aufwand jeweils bei einer Tasse Tee. Ende 1999 war es dann aus mit den Verbindlichkeiten: Er hätte viele Aufträge und fände keine Zeit mehr, jahrein, jahraus «unentgeltlich» den grünen Daumen hinzugeben. Und überhaupt sei der Rolls mittlerweile abgearbeitet.
Annelies Beyeler breitete die fast unleserlichen Arbeitsrapporte vor sich aus, konsultierte die eigenen Notizen, addierte und multiplizierte und liess den Treulosen wissen, er schulde ihr noch genau 14885 Franken, Verzugszinsen nicht eingerechnet. Heinz Lammer legte sich quer und drehte gar den Spiess um, indem er eine Hypothek für das Haus ins Feld führte: Er hatte sie vor dreissig Jahren Annelies Beye-lers Gatten gewährt, mit dem er seit der gemeinsamen Aktivdienstzeit kameradschaftlich verbunden war. Verzweifelt wandte sich die Witwe an den Beobachter: «Wie komme ich nur zu meinem Geld?»
Wichtige Schuldanerkennung
Entscheidend für die Chancen auf eine erfolgreiche Eintreibung eines geschuldeten Geldbetrags ist die Frage: Hat der Gläubiger einen Gerichts- oder Verwaltungsentscheid in den Händen einen so genannten Rechtsöffnungstitel? Das ist allerdings selten der Fall. Liegt wenigstens eine schriftliche Schuldanerkennung vor? In einer schriftlichen Schuldanerkennung bestätigt der Schuldner, dass er dem Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag schuldet. Der Text kann schlicht lauten: «Ich schulde dem Inhaber dieses Papiers 1000 Franken; Ort, Datum, Unterschrift». In den meisten Fällen aber ist eine schriftliche Schuldanerkennung Teil eines Vertrags. Mit einem unterzeichneten Mietvertrag etwa anerkennt der Mieter grundsätzlich, monatlich den Mietzins zu schulden. Oder der Schuldner unterzeichnet zum Beispiel den Lieferschein für einen bestellten Tisch mit Angabe des Preises und dem Hinweis: «Zahlbar innert 30 Tagen». Auch Schuldscheine und Bürgschaftserklärungen sind Schuldanerkennungen.
Die Schuldanerkennung hat für den Gläubiger einen bedeutenden Vorteil, wenn der Schuldner die gegen ihn laufende Betreibung stoppt, indem er auf den ihm zugestellten Zahlungsbefehl «Rechtsvorschlag» schreibt. Das ist der Zeitpunkt, zu dem zum ersten Mal ein Richter angerufen werden muss. Mit einer Schuldanerkennung in der Hand kann der Gläubiger nun in einem einfachen, raschen und relativ günstigen Verfahren den Rechtsöffnungsrichter anrufen.
Dieser prüft die Qualität der Schuldanerkennung. Und er gibt grünes Licht für die Fortsetzung der Betreibung, wenn es dem Schuldner nicht gelingt, gute Gründe glaubhaft zu machen, weshalb er die Schuld trotz unterschriftlicher Anerkennung nicht zu zahlen gewillt ist. Keine guten Gründe sind Zahlungsunfähigkeit oder persönlicher Groll gegen den Gläubiger. Unzufriedenheit mit Ware oder Leistung kann ein guter Grund sein aber in aller Regel nur, wenn sie dem Gläubiger sofort in Form einer Reklamation oder schriftlichen Mängelrüge mitgeteilt worden ist.
Surreale Züge nimmt das Inkasso von Ausständen zuweilen an, wenn eine Schuldanerkennung fehlt. Die Chancen, einen Rechtsanspruch ohne schriftliche Basis gerichtlich durchzusetzen, sind höchst ungewiss. Mündliche Verträge beherrschen aber das Alltagsleben. Rechtlich ist ein Handschlag unter Viehhändlern verbindlich. Und selbst beim Bestellen eines Kaffees im Restaurant gehen Gast und Restaurateur juristisch betrachtet einen mündlichen Vertrag ein.
Unser Vertragsrecht verlangt keine schriftlichen Verträge. Kaum ein Garagist verlangt vom Kunden eine Schuldanerkennung in der Höhe des ungefähren Kostenvoranschlags. Grosszügige Darlehen werden gewährt, ja in der Not ganze Altersvorsorgen geliehen im Vertrauen auf das gesprochene Wort. Die schriftliche Schuldanerkennung muss in solchen Fällen zuerst noch eingeholt werden (siehe «So kommen Sie zu Ihrem Geld»). Sonst muss ein Urteil gerichtlich erstritten werden, was sehr oft scheitert und dennoch Geld für Anwalt und Verfahren kostet.
Den Schuldner zu mahnen ist rechtlich nicht zwingend, eine Betreibung kann sofort eingeleitet werden. Der Gläubiger hat aber die Kosten vorzuschiessen. Sie sind abhängig vom einzutreibenden Betrag. Bei einer Forderung zwischen 100 und 500 Franken kostet der amtlich zugestellte Zahlungsbefehl an den Schuldner beispielsweise 20 Franken.
Einen säumigen Zahler mahnen
Dennoch lohnt es sich in aller Regel, den Schuldner zu mahnen. Oft weiss der Gläubiger nicht, weshalb der Schuldner nicht zahlt. Vielleicht hat er die Rechnung nicht erhalten. Oder er befindet sich in einer vorübergehenden finanziellen Baisse. Auf eine höfliche, aber bestimmte Mahnung teilt er vielleicht mit, wo das Problem liegt. Dann kann auch besser abgewogen werden, ob rechtliche Schritte angemessen und lohnenswert sind.
Solange eine Geldforderung nicht durch eine Schuldanerkennung belegt ist, hat ein schonungsvolles Mahnen gegenüber der rüden Betreibung oder Klageerhebung ohnehin einen psychologischen Vorteil: Fühlt der Schuldner sich verstanden, ist er eher bereit, einen Abzahlungsplan oder ein aufgeschobenes Zahlungsversprechen zu unterschreiben. So gewinnt der Gläubiger eine Schuldanerkennung, was den Nachteil des verzögerten Inkassos aufwiegt. Motto: Lieber spät als gar nicht.
So kam schliesslich auch Annelies Beyeler zu ihrem Geld, und das trotz der fehlenden schriftlichen Schuldanerkennung von Heinz Lammer. Das Erfolgsrezept der Witwe: viel Fingerspitzengefühl, Verständnis für die damaligen Umstände des Rolls-Royce-Kaufs und ein «Merci» für die jahrelange, schweisstreibende «Abzahlung» durch den Gärtner.
© Beobachter Ausgabe 15 vom 26. Jul 2002 - Alle Rechte vorbehalten











Früher in Rente?
Je früher die Frage der Finanzierung angegangen wird, umso realistischer ist die Umsetzung.