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Kirchgemeinde

Beim Salär gesündigt

Text:
  • Urs von Tobel
Bild:
  • Marion Nitsch
Ausgabe:
16/04

Eine Kirchgemeinde hielt sich nicht an die Lohnvorschriften. Dank dem Beobachter kehrte sie auf den rechten Weg zurück.

Wir möchten dir, liebe Angela, an dieser Stelle herzlich danken für deinen Einsatz im Seelsorgeverband, den du während fünf Jahren geleistet hast…» Diese Zeilen der Kirchenvorsteherschaft im Pfarrblatt von Herdern, Hüttwilen und Warth TG signalisierten den Gläubigen, dass der Abgang der 40-Prozent-Mitarbeiterin Angela Sawalt in Minne verlaufen war. Der erbitterte Streit um Lohnnachzahlungen blieb unter dem Deckel.

Angela Sawalt hatte Unregelmässigkeiten bei ihren Gehaltszahlungen festgestellt: Über Jahre fehlten Ferienentschädigungen, und die Lohnzahlungen entsprachen nicht immer dem Vertrag. Ihr Begehren um Nachzahlung «befremdete» den Arbeitgeber, doch zahlte er rund 8200 Franken Feriengelder nach – und kürzte Angela Sawalts Pensum um zehn Prozent. Sie schluckte das nicht, worauf sie den blauen Brief erhielt. Auch dagegen setzte sie sich zur Wehr; der Streit eskalierte.

Die Kirchenvertreter schalteten anfangs auf stur: Sie argumentierten formaljuristisch, der Seelsorgeverband sei keine juristische Person und könne somit nicht belangt werden. Ohne die Hilfe des vom Beobachter eingesetzten Anwalts hätte sich Angela Sawalt wohl in dieser Spiegelfechterei verloren. Erst nach zähen Verhandlungen erklärte sich der ehemalige Arbeitgeber bereit, Lohnnachzahlungen, Spesen und den Rest der Feriengelder zu überweisen – im Ganzen rund 8500 Franken. Einige Zeit später erfolgten auch die Zahlungen für die zweite Säule. «Es war zermürbend, aber es hat sich gelohnt», kommentiert Angela Sawalt.

© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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