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Krankentaggeld

Wer übernimmt meine Beiträge?

Text:
  • Hansjürg Reber
Ausgabe:
3/08

Frage: Ich bin seit 15 Monaten arbeitsunfähig und erhalte als Lohnfortzahlung ein Krankentaggeld. Aber wer zahlt nun die anfallenden Beiträge an die AHV, die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung?

In Ihrer Situation sind Sie gesetzlich verpflichtet, Beiträge an AHV, IV und EO zu entrichten. Dazu müssen Sie sich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse als Nichterwerbstätiger melden. Im Gegensatz zum Erwerbstätigen zahlen Sie die Beiträge allein, also nicht je zur Hälfte Sie und Ihr Arbeitgeber. Achten Sie also darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen auf dem Krankentaggeld keine solchen Beiträge abzieht.

 

Als Grundlage für die Beitragsberechnung dienen das steuerbare Vermögen und das zwanzigfache jährliche Renteneinkommen, wozu das Krankentaggeld gehört. Anhand der Summe aus Vermögen und Renteneinkommen können Sie die Beiträge an AHV, IV und EO auf einer Tabelle der AHV ablesen. Wenn Ihr Ehegatte im Jahr mindestens 8900 Franken verdient, müssen Sie nichts bezahlen.


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© Beobachter Ausgabe 3 vom 06. Feb 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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