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Lebensversicherungen

So können Sie Steuern sparen

Ausgabe:
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Die Prämien von Lebensversicherungen, die in der gebundenen Vorsorge 3a abgeschlossen werden, sind – gleich wie Einlagen auf ein Vorsorgekonto 3a bei der Bank – bis zum Betrag von 5789 Franken von der Einkommenssteuer absetzbar.

 

Abzugsfähig sind gemischte Versicherungen (Kombination von Sparen und Todesfall- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsrisiko) und reine Risikoversicherungen (Todesfall- und/oder Erwerbsunfähigkeitsrisiko).

 

Offen steht diese Möglichkeit allen Erwerbstätigen, die einer Pensionskasse angehören. Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmer ohne Pensionskasse können 20 Prozent des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens bis zu maximal 28'944 Franken abziehen. Wird die Police fällig oder das Bankkonto aufgelöst, unterliegt das angesparte Kapital mit Zinsen einer relativ milden Besteuerung.

 

Die über die Säule 3a erzielbaren Ersparnisse sind beträchtlich, wie das Beispiel eines heute 35-jährigen verheirateten Stadtberners zeigt, der in den nächsten 30 Jahren jährlich 5000 Franken auf die hohe Kante legen und bei seiner Pensionierung rund 292'000 Franken angespart haben wird (angenommene Verzinsung: vier Prozent). Seine gesamte Einkommenssteuerersparnis beträgt 70'200 Franken. Berücksichtigt sind dabei auch die während der Sparperiode anfallenden steuerfreien Zinsen. Nach Abzug der Steuer bei der Auszahlung resultiert eine Nettosteuerersparnis von rund 40'300 Franken.

 

Wichtig: Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind nur bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter zulässig. Von wenigen Ausnahmen abgesehen – etwa bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Auswanderung –, ist ein Rückzug erst ab 60 (Frauen ab 57) möglich.

© Beobachter Ausgabe 4 vom 18. Feb 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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