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Migration

PK-Geld in EU mitnehmen?

Text:
  • Hansjürg Reber
Ausgabe:
20/06

Frage: Ich plane, zurück nach Griechenland in meine Heimat zu gehen. Dann möchte ich mein Guthaben bei der Pensionskasse bar beziehen. Nun erzählten mir Kollegen, dass dies bei der Rückkehr in ein EU-Land nicht mehr möglich sei. Stimmt das?

Wenn Sie die Schweiz bis zum 31. Mai 2007 definitiv verlassen, ist dies noch möglich. Verlassen Sie die Schweiz jedoch erst danach, können Sie Ihr PK-Geld nur dann bar beziehen, wenn Sie in Griechenland keinem Versicherungsobligatorium mehr unterstehen werden - zum Beispiel weil Sie Ihre Arbeit aufgeben. Wenn Sie in Griechenland jedoch erwerbstätig und dort einer obligatorischen Versicherung unterstellt sein werden, können Sie das Geld nicht beziehen. Ihre Pensionskasse muss Ihnen dann das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Beachten Sie, dass der überobligatorische Teil Ihres PK-Guthabens davon ausgenommen ist: Sie können diesen Teil unabhängig von einer Versicherungspflicht auch nach dem Stichtag in bar beziehen.

© Beobachter Ausgabe 20 vom 27. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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