Pensionskasse
Wer rechnet, zahlt freiwillig
Zehntausende von Berufstätigen weisen in ihrer beruflichen Vorsorge Lücken auf. Wer etwas Kluges für seine Vorsorge tun und zugleich Steuern sparen will, sollte diese Lücken schliessen.

(Bild: Archiv)
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Wenn von der beruflichen Vorsorge die Rede ist, geht es fast immer um eine Frage: Wie hoch ist meine künftige Rente? Mit dem Einkauf in eine höhere Rentenleistung besteht die Möglichkeit, selber etwas dafür zu tun – doch das geschieht nur selten. Bei der Migros-Pensionskasse (MPK) zum Beispiel, mit 56000 Versicherten eine der grossen Vorsorgeeinrichtungen, haben 30000 aktive Versicherte «ein Potenzial für zusätzliche Einkäufe», wie Geschäftsleiter Thomas Hohl erklärt. Das heisst: Bei mehr als der Hälfte fehlen Beitragsjahre, oder das tatsächlich gesparte Vorsorgekapital ist geringer als das im Vorsorgeplan der Kasse vorgesehene Sparkapital.
Mehr Kapital bedeutet höhere Rente
Fachleute sprechen in einem solchen Fall von einer Vorsorge- oder Deckungslücke. Obwohl die MPK die betroffenen Versicherten auf dem jährlich zugestellten Vorsorgeausweis und über die Betriebe detailliert informiert, stellt sie ein bestenfalls «lauwarmes Interesse» fest: «Nur einige hundert Versicherte machen davon Gebrauch, die Vorsorgelücken zu schliessen», sagt Hohl. Die Gründe für solche Lücken sind vielfältig: Lohnerhöhungen, Erhöhung der Stellenprozente, lange Aus- und Weiterbildungen, Auslandsjahre oder eine Babypause können die Ursache dafür sein. Auch Scheidungen hinterlassen Spuren in der Vorsorge – wenn zum Beispiel der geschiedene Ehemann der Partnerin den ihr zustehenden Teil des Vorsorgekapitals auszahlen muss.
«Wir ermuntern die Versicherten, so weit als möglich Einkäufe zu tätigen», betont auch Ernst Welti, Geschäftsleiter der Pensionskasse der Stadt Zürich. Die Versicherten haben damit erstens die Möglichkeit, die Vorsorge für sich und ihre Angehörigen zu verbessern. Allgemein gilt: Je höher das gesparte Kapital in der Pensionskasse, umso höher fällt die spätere Altersrente aus. In den meisten Fällen tragen freiwillige Einzahlungen zudem zur Verbesserung der Risikoleistungen – im Fall von Invalidität und Tod – bei. Entscheidend dafür sind die Vorsorgepläne und Reglemente der jeweiligen Kasse. Zudem dürfen die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ein weiteres stichhaltiges Argument ist die Attraktivität und die Sicherheit der Anlage. Die Pensionskassen verzinsen das Sparkapital im Minimum zum BVG-Mindestzins von derzeit 2,5 Prozent (im obligatorischen Teil). Je nach finanzieller Situation einer Kasse liegen höhere Zinserträge drin; die Pensionskasse der Stadt Zürich zahlt derzeit sogar einen Zins von 4,5 Prozent. Hinzu kommt, dass die Vermögen der Pensionskassen über den BVG-Sicherheitsfonds bis zu gewissen Limiten rückversichert sind. Dennoch sollten Versicherte vor einem Einkauf die finanzielle Situation ihrer Vorsorgeeinrichtung sorgfältig unter die Lupe nehmen. Ein gute Gelegenheit dazu bietet sich in diesen Wochen, wenn die persönlichen Vorsorgeausweise verschickt werden: Gute Anbieter fassen die wichtigsten Kennzahlen in einem Begleitschreiben zusammen. Kriterien für die Beurteilung sind vor allem die aktuelle Verzinsung sowie der Deckungsgrad der Pensionskasse. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass die versprochenen Rentenleistungen zu 100 Prozent finanziert sind. Ideal ist, wenn eine Kasse gar einen Deckungsgrad von über 100 Prozent ausweisen kann. Vorsicht ist bei Pensionskassen am Platz, die eine Unterdeckung aufweisen.
Ab 50 haben Vorsorgelücken Priorität
Ob und in welchem Umfang Vorsorgelücken bestehen, zeigt der persönliche Vorsorgeausweis auf – etwa mit der Formulierung «maximal mögliche Einkaufssumme». Fehlt diese Information, sollten sich die Versicherten direkt bei ihrer Kasse erkundigen. Einkäufe in die Pensionskasse sind grundsätzlich in fast allen Fällen sinnvoll, ganz besonders für Erwerbstätige mit Familie. Zudem sollten sich vor allem Versicherte im Alter ab 50 intensiver mit ihrer Pensionierung auseinander setzen. Die Schliessung von Vorsorgelücken hat dabei oberste Priorität. «Einzahlungen im Alter 55 oder 60 bringen unter dem Strich die grösste Rendite», ergänzt Nicola Waldmeier vom VZ Vermögenszentrum. Denn der Steuervorteil fällt stärker ins Gewicht, wenn das Kapital schon wenige Jahre nach der Einzahlung wieder bezogen wird. Während die Einzahlung grundsätzlich das steuerbare Einkommen reduziert, erfolgen spätere Kapitalbezüge immer zu einem attraktiven Vorzugssteuersatz.
In steuerlicher Hinsicht empfehlen sich gestaffelte Einzahlungen. Denn es resultiert eine grössere Steuereinsparung, wenn die Steuerprogression über mehrere Jahre gebrochen wird. Allen Vorteilen zum Trotz müssen sich die Versicherten im Klaren sein, dass sie auf diesem Weg Geld aus dem Privatvermögen in die gebundene Vorsorge transferieren. Insofern sollte man nur diejenigen finanziellen Mittel dafür antasten, die mittel- und langfristig nicht anderweitig benötigt werden.
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© Beobachter Ausgabe 4 vom 16. Feb 2006 - Alle Rechte vorbehalten












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