Privatversicherung
Wer soll das bezahlen?
Wer im Versicherungsbereich über seine Rechte und seine Pflichten Bescheid weiss, kann viel Geld sparen. Zehn häufige Fragen zum Thema aus dem Beobachter-Beratungszentrum.

(Bild: Archiv)
1. Ich erhielt ein Schreiben von meiner Versicherung – mit einem neuen Antrag. Ich solle diesen unterschrieben retournieren, andernfalls würde ich in einer Woche eine neue Police gemäss diesem Antrag erhalten. Die neue Prämie ist aber 100 Franken teurer. Ist das Vorgehen der Versicherung korrekt?
Nein. Eine Vertragsänderung zu Ihren Ungunsten ist nur gültig, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Auch die Entweder-oder-Taktik der Versicherung ist nicht zulässig. Tipp: den Brief ignorieren, dann läuft der alte Vertrag weiter.
2. Ich wollte unbedingt einen Vertrag mit einer Laufzeit von nur einem Jahr. Der Versicherungsvertreter sagte mir jedoch, er könne bloss einen Fünfjahresvertrag abschliessen. Was soll ich tun?
Bleiben Sie hartnäckig oder wechseln Sie den Versicherungsvertreter. Oft versuchen die Verkäufer, den Kunden Versicherungen mit langer Laufzeit zu verkaufen, weil sie dabei höhere Provisionen kassieren. Für Sie als Kunde sind aber einjährige Verträge mit stillschweigender Erneuerung vorteilhafter, da Sie so schneller zu einem besseren Angebot wechseln können.
3. Ich habe die Versicherungsprämie nicht bezahlt, aber auch keine Mahnung erhalten. Jetzt ist ein Schadensfall eingetreten, und meine Versicherung behauptet, dass die Deckung erloschen ist. Stimmt das?
Ist die Prämie zur Zahlung fällig, muss die Versicherung Sie unbedingt mahnen. Nur durch die erfolgte Mahnung kann sich die Versicherung auf das Erlöschen der Deckung berufen. Dies ist im Artikel 20 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt.
4. Unsere Tochter ist 18 geworden und macht eine Lehre. Was müssen wir punkto Versicherungen unternehmen?
Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um abzuklären, ob Ihre Tochter eine eigene Haftpflichtversicherung benötigt. Bei vielen Versicherungen ist dies erst nötig, wenn die Jugendlichen ihre Ausbildung abgeschlossen haben und erwerbstätig sind. Einige Gesellschaften bestehen bei Volljährigkeit aber auf einer eigenen Haftpflichtversicherung der Kinder.
5. Meine Freundin und ich sind letzten Monat zusammengezogen. Wir leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft, sind aber nicht verheiratet. Wir haben beide je eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung. Wie können wir sparen?
Sie sollten Ihre Police zusammenlegen, also den gemeinsamen Haushalt bei einer einzigen Gesellschaft versichern. Sonst zahlen Sie zu viel. Bei der Haftpflichtversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Familienpolice, die alle Personen im gleichen Haushalt schützt. Oft können aber die Policen wegen einer langen Laufzeit nicht einfach gekündigt werden. Verhandlungen sind nötig. Bei Ehepartnern kann in der Regel die jüngere Police gekündigt werden, die ältere wird beibehalten.
6. Der Versicherungsvertreter hat mir bei Vertragsabschluss mündlich zugesichert, dass Diebstahl ausser Haus bis zu einer Schadenssumme von 10000 Franken versichert sei. Jetzt hat man mir im Tram meine Uhr gestohlen, und die Versicherung will nur 2000 Franken bezahlen.
Was auch immer Ihr Versicherungsvertreter gesagt hat: Es zählt nur die Haftungssumme, die in Ihrer Police steht. Die Beschränkung auf 2000 Franken ist bei einer solchen Zusatzversicherung üblich. Tipp: Falls Sie weitere wertvolle Dinge besitzen, sollten Sie den Abschluss einer separaten Wertsachenversicherung prüfen.
7. Ich habe meiner Freundin beim Umzug geholfen und dabei ihr Aquarium beschädigt. Meine Haftpflichtversicherung will nun nicht den vollen Wert ersetzen, da es sich meinerseits um einen Gefälligkeitsdienst gehandelt habe. Ist das korrekt?
Ja. Da Sie Ihrer Freundin unentgeltlich geholfen haben, eben aus Gefälligkeit, müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen – und somit Ihre Versicherung auch nicht. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen wollen oder ob Sie sich mit Ihrer Freundin sonstwie einigen können. Tipp: Reden Sie noch einmal mit der Versicherung. Wenn Sie noch nie einen Schaden angemeldet haben, zeigt sich diese meist grosszügig.
8. Auf einem Spaziergang mit meinem angeleinten Hund wurde dieser von einem frei laufenden Schäferhund attackiert und gebissen. Muss die Besitzerin des Schäferhundes für den Schaden aufkommen?
Ja. Durch das freie Laufenlassen hat die Besitzerin des Schäferhundes nicht die gebotene Sorgfalt bei der Beaufsichtigung angewendet. Die Hundehalterin (oder ihre Haftpflichtversicherung) muss Ihnen die Behandlungskosten ersetzen.
9. Kann ich mein Auto auf meine Frau umschreiben lassen und dabei zu einer neuen Versicherungsgesellschaft wechseln?
Die Gesellschaften klären immer öfter die genauen Umstände eines Halterwechsels ab. Kommt die Gesellschaft zum Schluss, dass der Halterwechsel nur aus versicherungstaktischen Gründen vorgenommen wurde, erhalten Sie die im voraus bezahlte, aber noch nicht verbrauchte Jahresprämie nicht zurück.
10. Ich habe mir ein neues Auto gekauft. Nun erhalte ich von der Versicherung eine neue Kaskoversicherungspolice mit einer massiv höheren Prämie.
Wer sein altes Auto verkauft und sich ein neues beschafft, muss bei der angestammten Versicherung bleiben, bis der Vertrag ausläuft. Viele Gesellschaften benützen Autowechsel innerhalb der Vertragszeit, um eine schleichende Prämienerhöhung vorzunehmen. Das müssen Sie wohl oder übel akzeptieren. Passen Sie aber auf, dass die neue Police nicht gleichzeitig eine neue langjährige Vertragsdauer enthält.
Buchtipp
Ruedi Ursenbacher: «Richtig versichert», Haftpflicht-, Hausrat-, Auto- und andere Versicherungen im Überblick, Beobachter-Buchverlag, Postfach, 8021 Zürich, Telefon 043 444 53 07, Fax 043 444 53 09.
© Beobachter Ausgabe 22 vom 28. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten
