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Rechnung zulässig?
Frage: Für eine Behandlung unseres Sohnes stellte der Zahnarzt 1300 Franken in Rechnung. Seinen Kostenvoranschlag überschritt er um mehr als 40 Prozent. Darf er das überhaupt?
Nach Auskunft der Zahnärztegesellschaft ist das möglich. Nur sollte der Zahnarzt Patientinnen und Patienten informieren, wenn sich während der Behandlung zeigt, dass wesentlich höhere Kosten entstehen. Das gilt speziell, wenn der Kostenvoranschlag schriftlich gemacht wurde. Trotzdem: Die Überschreitung des Kostenvoranschlags allein gibt Ihnen noch keine Erfolg versprechende Chance, die Rechnung anzufechten.
Sollten Sie allerdings glauben, die Rechnung sei unkorrekt hoch, können Sie diese der Begutachtungskommission der Zahnärztegesellschaft zur Prüfung unterbreiten – sofern Ihr Zahnarzt der Berufsorganisation angehört.
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© Beobachter Ausgabe 12 vom 14. Jun 2002 - Alle Rechte vorbehalten

