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Private Altersvorsorge

Für die Extras im Alter sparen

Text:
  • Marcel Weigele
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
20/09

Den gewohnten Standard sollen AHV und Pensionskasse sichern. Ob das reicht, weiss niemand genau. Auf jeden Fall fördert der Staat die private Vorsorge. Ohne Tücken ist das 3a-Sparen allerdings nicht. Ein Minimum an Wissen sollte man haben.

Für die Extras im Alter sparen

Noch immer glauben viele, mit der AHV und der Pensionskasse (PK) sei der Ruhestand genügend abgesichert. Bei der AHV sind alle obligatorisch versichert, und Angestellte mit einem Jahreslohn von mindes­tens 20' 520 Franken zahlen automatisch Bei­träge in ihre PK. Doch genügt dies für den Unterhalt im Alter? Was ist von den Sozialversicherungen zu erwarten? Und wie kön­nen Lücken geschlossen werden, wenn man schon über 50 Jahre alt ist?

Die Grundpfeiler der Altersvorsorge sind in der Bundesverfassung ver­ankert. In Arti­kel 111 steht: «Der Bund trifft Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Diese ­be­ruht auf drei Säulen: der Alters-, Hinter­lassenen- und Invali­den­versiche­rung, der beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge.» Zur Absicherung des dritten und vierten Lebensabschnitts sind also nicht nur die AHV und die berufliche Vorsorge vorgesehen: Ein drittes Standbein ist die Selbstvorsorge – die dritte Säule.

Die AHV, die erste Säule, soll nur den Grund­bedarf gewährleisten. Zusammen mit der zweiten Säule, der beruflichen Vor­sorge, soll der gewohnte Lebensstil auch nach der Pensionierung gewährleistet ­wer­den. Mit der dritten Säule, der Selbstvorsorge, sollen Lücken geschlossen und weitere Bedürfnisse finanziert wer­den: Reisen, ein neues Auto, aber auch Pfle­ge­kosten. Wenn alle drei Säulen stehen, ist die finanzielle Absicherung komplett.

Die Höhe der AHV-Rente hängt ab von der Anzahl Beitragsjahre und vom durchschnittlichen Einkommen. Wer Kin­der un­ter 16 Jahren betreut hat, erhält Erziehungsgutschriften. Die Einkommen und Gutschriften von Verheirateten werden für die Zeit der Ehe geteilt und Mann und Frau je zur Hälfte angerechnet. Damit soll die Altersvorsorge jener Frau­en verbessert werden, die wegen der Familie ihre Erwerbstätigkeit (teilweise) aufgegeben haben. Die monatliche Maxi­malrente für Alleinstehende beträgt derzeit 2280 Franken, für Ehepaare und ein­getragene Partner 3420 Franken. Je nach Verhältnissen besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Die zweite Säule ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt, das jedoch nur Minimalleistungen vorsieht. Den Arbeitgebern beziehungsweise Vorsorgeeinrichtungen steht es frei, Leistungen zu versichern, die über das Minimum hinausgehen. Zwingend versichert sind jedoch nur Angestellte mit einem Jahreslohn von mindestens 20' 520 Franken. Deren Lohn wird bis zu einer Höhe von 82' 080 Franken versichert, höhere Löh­ne fallen in den überobligatorischen Teil.

Auch der vieldiskutierte Mindestzinssatz (Verzinsung des angesparten Kapitals) und der Umwandlungssatz (Prozentsatz des Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird) gelten nur für die obligatorischen Beiträge. Im Umgang mit den darüber hinausgehenden Beiträgen sind die Vorsorgeeinrichtungen frei. Das bedeutet, dass die Verzinsung unter zwei Prozent und der Umwandlungssatz unter 7 (für Männer) respektive 6,95 Prozent (für Frauen) liegen darf. Der obligatorische Umwandlungssatz sinkt übrigens auf 6,8 Prozent; das Parlament hat 2008 eine weitere Senkung auf 6,4 Prozent bis 2015 beschlossen. Dagegen wurde jedoch das Referendum ergriffen: Es wird eine Volksabstimmung geben.

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Ob die zwei Säulen in der Lage sind, den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist angesichts der Finanzprobleme der AHV und der sinkenden Leis­tungen der beruflichen Vorsorge unsicher. Deshalb wird es immer wichtiger, dass jeder selbst vorsorgt:

Bei der dritten Säule unterscheidet man die gebundene (3a) und die freie (3b) Vorsorge. Die Säule 3b umfasst jede Art privaten Sparens (Bankkonto, Aktien, Obligationen et cetera). Die Säule 3a wird vom Bund mit Steuerver­günstigun­gen gefördert – ist aber stark reglementier

  • Die Säule 3a steht nur Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen offen.

  • Die Jahresbeiträge sind limitiert, 2010 gelten: 6566 Franken für Erwerbstätige, die in einer PK versichert sind, 20 Prozent des Einkommens (aber höchstens 32' 832 Franken) für jene ohne PK.

  • Die Guthaben sind gesperrt bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-­Alters. Ausnahmen: Wohneigentum, Selbständig­keit, Ein­kauf in die PK, Invalidität, Auswanderung.

  • Teilbezüge von 3a-Konten sind nur für Einkäufe in die PK und den Erwerb von Wohneigentum möglich.

  • 3a-Konten muss man spätestens bei Erreichen des AHV-Alters auflösen. Eine Verlängerung um maximal fünf Jahre ist möglich, wenn man länger erwerbstätig ist.


Während die Einlagen und das gesparte Guthaben in der Säule 3a unversteuert bleiben, unterliegen Auszahlungen einer separaten Besteuerung zu einem reduzier­ten Tarif. Mit einer guten Planung lässt sich die Steuerbelastung aber optimieren. Wer die Bezüge auf mehrere Jahre verteilt, bricht die Progression des Steuertarifs. Deshalb sollten Sie mehrere Vorsorgekonten einrichten. Dies ermöglicht den Bezug von kleineren Beträgen.

Ein Beispiel: Die Auszah­lung eines 3a-Spar­vermögens von 150' 000 Franken kostet eine verheiratete, reformier­te Person in Solothurn 8371 Fran­ken Steuer. Lässt sich die Summe auf drei Jahrestranchen zu 50 '000 Franken aufteilen, werden nur 3708 Franken fällig.

Auch bei der gebundenen Vorsorge stellt sich die Frage nach der Anlagestrategie. Diese hängt ab von Risikobereitschaft, Bedürfnissen, Zielen – und nicht zuletzt vom Alter: Je näher man der Pensionierung kommt, desto kleiner sollte das Risiko, ­also der Aktienanteil, sein. Und da die Säule 3a spätestens beim Erreichen des AHV-Alters aufgelöst werden muss, ist die Anlagedauer automatisch begrenzt.

Bei der Risikofähigkeit geht es darum, he­rauszufinden, welchen Verlust man verkraften kann. Die Hauptfaktoren sind Einkommen, Erspartes und Absicherung. Die Risikobereitschaft dagegen ist schwie­rig ein­zuschätzen. Meist stufen sich Anleger eher zu hoch ein – was sich erst zeigt, wenn sie Verluste eingefahren haben.

Für die Anlage des Sparguthabens in der gebundenen Vorsorge gibt es diverse Möglichkeiten (siehe «Anlegen in der Säule 3a»). Wer Versicherungsschutz braucht, entscheidet sich für eine Versicherung; wer günstig und flexibel vorsorgen will für das Bankkonto. Manchmal ist auch eine Kombination die richtige Lösung. Wichtig ist: Bevor man ein Produkt kauft oder eine Vermögensanlage wählt, sollte eine Vorsorgeanalyse vorgenommen werden.

Wer nach Erreichen des AHV-Renten­alters weiterarbeitet, kann weiterhin in die gebundene Vorsorge einzahlen. Diese Möglichkeit hat jedoch ihre Tücken. Bei einem Teilzeitjob etwa kann die Säule 3a steuerlich die schlechtere Lösung sein. Aus folgendem Grund: Die Betragshöhe ist auf 20 Prozent des Einkommens limitiert, weil keine PK-Beiträge mehr bezahlt werden. In der Mehrzahl der Kantone ist jedoch der allgemeine Versicherungsabzug in der Steuererklärung höher, wenn keine Beiträge mehr an die Altersvorsorge geleistet werden.

Stellen Sie die Weichen


Höchste Zeit für alle über 50, sich Gedanken über die ­finanzielle Situation im Ruhestand zu machen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, sich Klarheit zu verschaffen.

Frühpensionierung: Wollen Sie vorzeitig in den Ruhestand treten? Müssen Sie damit rechnen, gar nicht bis zum regulären AHV-Alter beschäftigt zu werden? ­Klären Sie die Vor­ruhestands­regelungen in Ihrem Unternehmen ab. Erhalten Sie eine Überbrückungsrente oder eine Abfindung? Müssen Sie gar den Verdienstausfall selbst finanzieren? Haben Sie genügend Erspartes, von dem Sie zeh­ren können, bis Sie die AHV-Rente erhalten, oder müssen Sie die AHV-Rente vorbeziehen? Können Sie zusätzliche Leistungen in der Pensionskasse einkaufen?

Pensionskasse: Wissen Sie schon, ob Sie eine lebenslange Rente beziehen oder das gesamte Alterskapital auf einmal beziehen wollen? Oder ist eine Mischform für Sie ideal? Die Rente ist die empfehlenswerte Lösung für all ­jene, die Wert auf absolute Sicherheit legen und weder Risiken eingehen noch Zeit und Interesse für die Anlage und Ver­wal­tung des Kapitals haben. Auch wer mit Geld schlecht umgehen kann und nicht in der Lage war, zu ­sparen, sollte die ­Ren­te wählen. In den übrigen Fällen kann die Auszahlung des Kapitals oder eines Teils davon ­geprüft werden.

Pensionierungsplanung: Wenn für Sie eine Kapitalauszahlung oder eine Teilauszahlung in Frage kommt, sollten Sie die Anlage des Geldes und die Planung der Mittel für den Vermögensverzehr mit einem Spezialisten besprechen. ­Eine detaillierte Finanzplanung sollte ab 50 Jahren angegangen werden. Dann können auch noch Weichen für die finanzielle Zukunft gestellt werden. Ein bis fünf Jahre vor der Pensionierung ist der späteste Zeitpunkt für eine umfassende Planung.

  • Der Finanzplan ist eine Momentaufnahme mit einer Projektion in die Zukunft. Da sich die Grundlagen schnell ändern können, ist eine regelmässige Überprüfung und Ergänzung nötig.
  • Bedenken Sie, dass die Kapitaloption bei vielen Pensionskassen bis zu drei Jahre vor dem Ruhestand angemeldet werden muss.
  • Haben Sie sich schon für die Rente entschieden, ist die teure Pensionierungsplanung nicht nötig.


Ziele definieren
: Denken Sie auch an grössere Vorhaben, die Sie im Ruhestand verwirklichen wollen. Nicht nur die Überbrückung bei einer Frühpensionierung oder die Deckung eines Ausgabenüberhangs erfordert Planung, auch die Verwirklichung von Zielen und teuren Vorhaben (Reisen, Ferien­wohnung, Erbvorbezug durch die Kinder) sollte der Finanzplan berücksichtigen.

Finanzplaner finden: Holen Sie vor der Pensionierungsplanung Offerten ein. Fragen Sie erst Ihre Hausbank oder ­Ihren Versicherungsberater. Zudem gibt es auch unabhängige Finanzplaner.

  • Die Finanzplanung ist teuer, vergleichen Sie deshalb die Kosten und was Sie dafür erhalten. Die Ansätze sind unterschiedlich und oft auch verhandelbar.
  • Sie können den Finanzplan beim Anbieter Ihrer Wahl umsetzen; man ist nicht an den Ersteller des Plans gebunden.


Kapital anlegen
: Da Sie für den Finanz­plan zahlen, sollte er möglichst neutral abgefasst sein und keine Produktempfehlungen für Anlagen oder Versicherungslösungen enthalten. Auf der Basis des Finanzplans können Sie Offerten von Banken, Versicherungen oder unabhängigen Vermögensverwaltern für dessen Umsetzung einholen. Haben Sie Zeit und Musse, sich selbst um Ihr Kapital zu kümmern, reicht eine Anlageberatung aus. Hier treffen Sie die Anlageentscheide zusammen mit Ihrem Berater. Wollen Sie sich nicht selbst um die An­lagen kümmern, sollten Sie ein Mandat für eine Vermögensverwaltung in Betracht ziehen.

Anlegen in der Säule 3a


Die steuerbegünstigte a-Version der dritten Säule ist eine attraktive Sparform. Zudem haben die Sparer mehrere Möglichkeiten, ihr Vorsorgegeld anzulegen. Diese Formen stehen zur Auswahl:

Konto: Auf dem 3a-Bankkonto erhält man einen etwas höheren Zinssatz als auf dem normalen Sparkonto – spesenfrei. Die Beitragshöhe ist flexibel, und es besteht kein Einzahlungszwang. Die vorzeitige Auszahlung (etwa für PK-Einkauf oder Kauf von Wohn­eigen­tum) ist jederzeit und ohne Einbusse möglich, selbst ein Wechsel der Bank ist leicht möglich. Auch für kurze und mittlere Anlagedauer ist das Bank­sparen die ideale Form.

Anlagefonds: Wer sein Vorsorgekapital nicht auf dem risikolosen 3a-Konto lassen will, kann Fonds kaufen. Langfris­tig ist so eine höhere Rendite möglich. Dafür unterliegen Fonds Kursschwan­kungen – je nach Aktienanteil; maximal sind bis zu 50 Prozent Aktien möglich. Für kurzfristige Anlagen ist das Verlustrisiko jedoch hoch. Teilweise können die Anlagefonds bei der Pensionierung ins Privatvermögen übernommen werden und müssen nicht zwingend verkauft werden. Für die Vorsorge empfehlen sich Fonds ab einem Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren.

Die gemischte Lebensversicherung: Wenn der Vertrag erfüllt wird, hat der Kunde ein garantiertes Erlebensfall- und Todesfallkapital. Falls eine Prämien­befreiung mitversichert wird, zahlt die Versicherung die Prämien bei Erwerbs­un­fähigkeit weiter bis zum Vertrags­ablauf. Die Prämien müssen während der gesamten Laufzeit bezahlt werden. Bei einer vorzeitigen Auflösung muss meist ein Verlust akzeptiert werden, das gilt auch bei Vorbezügen für den Erwerb von Wohn­eigentum. Allerdings ist der Ver­siche­rungs­schutz teuer, der Sparteil wird mit einem tiefen technischen Zinssatz angelegt. Wer eine Lebensversicherung abschliessen will, sollte eine Vorsorgeanalyse erstellen lassen. Sie zeigt, ob eine Versicherungslücke besteht und wie hoch diese ist.

Die fondsgebundene Versicherung: Hier wird der Sparteil der Prämie in Anlagefonds angelegt. Auf lange Frist besteht die Möglichkeit, eine höhere Rendite zu erzielen. Dafür tragen die Versicherten das Risiko von Kursschwankun­gen. Bei Ablauf oder Rückkauf wird der Wert der Fondsanteile ausbezahlt; meist gibt es kein garantiertes Erlebensfall­kapital. Auch hier ist vor dem Abschluss eine Vorsorgeanalyse ratsam. 

Die reine Sparversicherung: Einige Versicherungen bieten auch Produkte ohne garantiertes Todesfallkapital an; versichert ist nur die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Art Versicherung ist günstiger. Im Todesfall wird der aktuelle Rückkaufswert ausbezahlt.

Todesfallrisikoversicherungen: Ge­spart wird beispielsweise auf der Bank, lediglich das Todesfallrisiko wird ver­sichert. Die Versicherungsprämie darf zusammen mit dem Sparteil den gesetz­li­chen Maximalbetrag nicht übersteigen. Reine Risikoversicherungen sind fle­xibler als Versicherungen mit Sparteil: Sie können jederzeit ohne Verluste geändert oder aufgelöst werden. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, gibts ­kei­ne Auszahlung aus der Versicherung. Um allfällige Lücken erkennen zu können, ist eine Vorsorgeanalyse nötig.

© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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